Mitglieder

 

Die Ethik-Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

  • vier habilitierte Ärzte/innen, die Mitglieder oder Angehörige der Medizinischen Fakultät sind
  • ein Facharzt beziehungsweise eine Fachärztin für Klinische Pharmakologie
  • eine Juristin beziehungsweise ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt
  • ein/e Apotheker/in
  • eine Person mit wissenschaftlicher/beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik
  • zwei Personen mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Medizintechnik
  • eine Person mit Erfahrung in der Versuchsplanung und Statistik
  • ein/e Patientenvertreter/in

Die Mitglieder, die stellvertretenden Mitglieder und der bzw. die Vorsitzende werden von den Professorinnen und Professoren der Medizinischen Fakultät für die Dauer von vier Jahren vorgeschlagen und vom Fakultätsrat bestätigt. Der bzw. die stellvertretende Vorsitzende wird von der Ethik-Kommission aus der Reihe ihrer Mitglieder gewählt.