Verbundförderung

  Verbundförderung © UK Aachen

Das IZKF fördert in der aktuellen Förderphase (2021-2023) zwei Verbundprojekte mit jeweils 800.000 € pro Jahr mit einer Laufzeit von drei Jahren.

Es werden nur die Verbünde gefördert, die -  aufgrund kritischer Vorarbeiten - in überschaubarer Zeit in der Lage befunden wurden, hochvolumige Drittmittel (SFB, Transregio, Forschergruppe, BMBF, EU) zu generieren und von externen Gutachtern unter diesem Aspekt als förderwürdig beurteilt wurden.

Aus jedem der vier Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät kann nur ein Verbundantrag eingereicht werden.

  • Medical Technology and Digital Life Sciences
  • Translational Neurosciences
  • Organ Crosstalk
  • Phase Transition in Disease

Alle Projektanträge - sowohl der Verbund als Ganzes, als auch die Teilanträge des Verbundes - werden in einem externen Begutachtungsverfahren nach der wissenschaftlichen Exzellenz, der Fähigkeit, die beabsichtigten Maßnahmen zu generieren und der sich durch das Vorhaben eröffnenden Drittmittelperspektive bewertet.

 

Weitere Informationen zum Begutachtungsverfahren

 

Die Vollanträge der Verbünde (max. 4, aus jedem Schwerpunkt einen) werden von fachspezifischen, externen Gutachtern anonym (nicht vergleichend unter einander) schriftlich bewertet. Um mögliche Interessenkonflikte zu minimieren, werden satzungsgemäß drei externe Gutachter pro Verbund ausgesucht. Bei der Gutachterauswahl wird die im Antrag formulierte Drittmittelperspektive berücksichtigt.

 

 

 

Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien richten sich im Wesentlichen nach denen der DFG:

1. Qualität des Vorhabens / Qualifikation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers

  • Originalität
  • erwarteter Erkenntnisgewinn (auch im Verhältnis zu den Kosten)
  • wissenschaftliche Bedeutung (eventuell auch für andere Disziplinen)
  • Tragfähigkeit der Vorarbeiten, Qualität der Veröffentlichungen und bei Fortsetzungsanträgen auch der bisher erzielten Ergebnisse
  • besondere Bedeutung aus anderen Gründen (wissenschaftspolitisch, gesellschafts-politisch, wirtschaftlich-technisch)

2. Arbeitsmöglichkeiten / wissenschaftliches Umfeld

personelle, institutionelle, räumliche und apparative Voraussetzungen

3. Ziele und Arbeitsprogramm

  • klare Arbeitshypothesen
  • sinnvolle Eingrenzung der Thematik
  • Angemessenheit der Methoden
  • Durchführbarkeit, insbesondere im geplanten Zeitrahmen

4. Vorschlag zum Umfang der Förderung

4.1 Personal

Rechtfertigung des beantragten Personalbedarfs durch das Arbeitsprogramm.

4.2 Geräte

  • Erforderlichkeit und Auslastung der beantragten Geräte
  • ggf. Zugehörigkeit der beantragten Geräte zur zeitgemäßen Grundausstattung
  • Notwendigkeit der beantragten Leistungsklasse bzw. der beantragten Ausstattung mit Zubehör

4.3 Kleine Geräte (Anschaffungskosten max. 10.000,- EUR), Verbrauchsmaterial, Reisekosten und Sonstige Kosten

4.4 Publikationskosten

Für die Publikation der wissenschaftlichen Projektergebnisse kann – soweit beantragt - ein Pauschalbetrag von in der Regel maximal 750,- EUR/Jahr.

5. Vielfalt und Chancengleichheit im Wissenschaftssystem

Es ist zu vermeiden, dass die Begutachtung von Anträgen zum Nachteil der Antragstellenden auf wissenschaftsfremde Kriterien gestützt werden, wie zum Beispiel auf das Lebensalter, das Geschlecht und etwaige Behinderungen. Statt des absoluten Lebensalters darf beispielsweise alleine der wissenschaftliche Werdegang berücksichtigt werden. Zugunsten Antragstellender ist ein Nachteilsausgleich wegen bestimmter außerwissenschaftlicher Sachverhalte möglich. So sind unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang (beispielsweise durch Kinderbetreuung bedingte längere Qualifikationsphasen, Publikationslücken oder reduzierte Auslandsaufenthalte) angemessen zu berücksichtigen.

6. Perspektive hinsichtlich anschließender Drittmittelfähigkeit

Es werden nur die Verbünde gefördert, die -  aufgrund kritischer Vorarbeiten - in überschaubarer Zeit in der Lage sind, hochvolumige Drittmittel (SFB, Transregio, Forschergruppe, BMBF, EU) zu generieren und von externen Gutachtern unter diesem Aspekt als förderwürdig beurteilt werden.