Vertrags-/Budgetmanagement
Das CTC-A führt insbesondere bei Auftragsforschungsprojekten, den so genannten „Industriestudien – industriell gesponserte Studien“, vor Vertragsunterzeichnung und Annahme der Studie satzungsgemäß verpflichtend und im Einklang mit dem EU-Beihilferecht eine Vollkostenkalkulation durch. Der jeweilige Forscher (Prüfer, Klinikdirektor) erhält eine Rückmeldung über das Ergebnis, bzw. die Differenzen zwischen Angebot des externen Sponsors und kalkuliertem Wert.
Die weitere Prüfung der Verträge wird, in Kooperation mit dem CTC-A, von dem Geschäftsbereich Recht der Uniklinik RWTH Aachen übernommen. Dieser überprüft die vertraglichen Regelungen zu Eigentumsrechten, Haftung, Publikation, Nutzungsrechten und Zahlungsmodalitäten und unterstützt die Forscher bei der Vertragsgestaltung.
Bei Fragen zu laufenden Vertragsprüfungen hilft Ihnen gerne der zuständige Projektmanager beziehungsweise die zuständige Projektmanagerin.