Die Ethik-Kommission
Die medizinische Ethik-Kommission hat die Aufgabe, Forschungsvorhaben am Menschen, die an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen oder an einer ihrer Einrichtungen durchgeführt werden sollen, ethisch und rechtlich zu beurteilen und die verantwortlichen Forscher zu beraten.
Die Beratung durch die Ethik-Kommission soll auch erfolgen, wenn die Forschungsarbeiten an Verstorbenen, an entnommenem Körpermaterial oder bei Vorhaben der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten geplant sind.
Sie prüft, ob dem Forschungsvorhaben aus ethischer und rechtlicher Sicht zugestimmt werden kann. Studien an Menschen mit somatischer Zelltherapie, Gentransfer und genetisch veränderten Organismen sind ebenfalls Gegenstand ihrer Beurteilung.
Falls Sie einen Antrag auf Beratung durch die Ethik-Kommission stellen möchten, finden Sie die entsprechenden Informationen und Antragsunterlagen unter dem Menüpunkt Anträge.
Weiterführende Informationen
Aufgaben der Ethik-Kommission
Die Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen wurde am 19. Februar 1981 gegründet, um klinische Forschungsvorhaben unserer Fakultät zu beraten und zu begleiten.
Klinische Forschung bedeutet ja, neue Erkenntnisse über Krankheiten des Menschen zu gewinnen, neue Behandlungsmaßnahmen, neue Medikamente, neue Geräte, sog. Medizinprodukte, und neue Untersuchungsmethoden an Menschen zu erproben und ihrer eigentlichen Bestimmung zuzuführen. Klinische Forschung will schließlich Neues an Menschen anwenden und seinen Wert für die Heilung leidender Menschen sichern. Damit steht die Ethik-Kommission an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Gesetz und praktischer Medizin.
Ehe kranke Menschen in wissenschaftliche Forschungsvorhaben einbezogen werden, müssen sie umfassend aufgeklärt werden und einwilligen. Die schriftlichen Patienteninformationen zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung durch den behandelnden Arzt sind Dokumente, in denen alle Aspekte eines klinischen Forschungsvorhabens beschrieben werden -- ihr Wesen, ihre Bedeutung, ihre Tragweite und ihre Risiken. Sie werden den Patienten oder Probanden und ihren Beratern übergeben und gelangen damit in eine mehr oder weniger begrenzte Öffentlichkeit.
Bei der Beratung solcher Forschungsvorhaben muss die Ethik-Kommission darauf hinwirken, dass einerseits Patienten und Probanden keinen Schaden an Leib und Seele erleiden, und dass andererseits die gesetzlich vorgegebenen Grenzen nicht die Freiheit der Forschung und die Weiterentwicklung der Heilkunde behindern.
Die Ethik-Kommission hat darauf zu achten, dass klinische Forschung zum Wohle der leidenden Menschen geschieht und niemals den Grundsatz "Nil Nocere" vergisst. Um diese Funktion zu erfüllen, muss sie darüber wachen, dass die Subjekte der klinischen Forschung nicht zu Objekten einer Fortschrittsidee werden. Sie muss also einerseits die Grundsätze ärztlichen Handelns im hippokratischen Sinne einfordern, und andererseits den Patienten und Probanden die Einsicht vermitteln, wie notwendig klinische Forschung an und mit Menschen ist, um einen Fortschritt in der Heilkunde zu erzielen.
Unser Land hat Gesetze geschaffen, die solche medizinethischen Grundsätze fördern und einfordern, und helfen, diese Grundsätze ärztlichen Handelns auch durchzuhalten. In den 25 Jahren ihres Bestehens wurde die Ethik-Kommission zu einem wichtigen Bestandteil der klinischen Forschung und Teil der wissenschaftlichen Infrastruktur der medizinischen Fakultät und unserer Hochschule.
Tätigkeit der Ethik-Kommission
Beratung von Forschungsvorhaben an und mit Menschen
- unter berufsrechtlichen und berufsethischen Aspekten,
- zum Schutz von Patienten, Probanden und Prüfärzten sowie zur Qualitätssicherung,
- zu einzelnen Forschungsvorhaben und multizentrischen Studien,
- für Mitglieder der Hochschule.
Die Ethik-Kommission wurde am 19.02.1981 nach Landesrecht konstituiert und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), beim Deutschen Institut für Medizinsiche Dokumentation und Information (DIMDI), beim Amt für Strahlenschutz (BfS) sowie beim Office for Human Research Protections (OHRP) unter IORG0006299 registriert.
Es handelt sich bei der Tätigkeit der Ethik-Kommission um einen "Verwaltungsakt, da es sich um eine Einzelregelung eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses mit Außenwirkung handelt."
In NRW sind Ethik-Kommissionen bei den Ärztekammern bzw. für den Hochschulbereich an den Medizinischen Fachbereichen der Hochschulen errichtet worden (§ 7 Heilberufegesetz NRW).
Da es sich bei der Ethik-Kommission um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt und die Tätigkeit als Verwaltungsakt verstanden wird, ist diese Tätigkeit nicht steuerbar. Es wird lediglich eine Gebühr erhoben, die die Aufwendungen der Ethik-Kommission abdecken soll.