Kurzzeitstipendium
Mit dem Kurzzeitstipendium eröffnet die Medizinische Fakultät Ärztinnen und Ärzten schnell und unbürokratisch Freiräume für die Forschung.In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten können zum Beispiel neue Methoden erlernt werden. Das Stipendium kann aber auch Freiräume schaffen, um Publikationen abzuschließen oder Drittmittelanträge aus herausragenden Forschungsergebnissen zu formulieren.
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Bewerbungsfrist
Bewerbungsfristen:
1. Juni 2023
1. September 2023
1. Dezember 2023
1. März 2024
Förderbeginn ist in der Regel spätestens 3 Monate nach Bewerbungsschluss.
Das Kurzzeitstipendium zeichnet sich durch eine 3-6 monatige Freistellung zu 100% aus, die individuell genutzt werden kann. Es sind kleinere Forschungsvorhaben oder das Erlernen neuer Methoden in einem bereits bestehenden Forschungsprojekt denkbar, ebenso wie das Erstellen von Publikationen (bei Vorlage aller erforderlichen Daten) oder das Schreiben eines Drittmittelantrages bei herausragenden Vorleistungen. Die Freistellung zur Erstellung eines alleinigen Tierversuchsantrages ist nicht möglich.
Das Förderinstrument setzt eine Planstelle von mindestens dem halben Stellenumfang voraus, die abgeschlossene Promotion und eine klare Zielvereinbarung. Weiteres zu den Voraussetzungen ist den Statuten zu entnehmen, die Bewerbungsunterlagen finden Sie ebenfalls demnächst im Downloadbereich.
Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch das Dekanat. Eine Förderung ist nur einmal pro Klinik pro Jahr möglich.
Bewerbungsschluss ist jeweils zum 1.3., 1.6., 1.9. und 1.12. eines Jahres.
Förderbeginn ist in der Regel spätestens 3 Monate nach Bewerbungsschluss.