Konzept Promotionskolleg an der Medizinischen Fakultät

 

Ausschreibung Promotionskolleg

Die aktuelle Ausschreibungsfrist läuft bis zum 28. April 2023. 
Bitte schicken Sie Bewerbungen und Rückfragen an:
promotionskolleg2023@ukaachen.de.

 

(Stand: 15.03.2023)

 

1. Zielsetzung

Ziel des Promotionskollegs ist es, eine wissenschaftlich anspruchsvolle medizinische oder zahnmedizinische Promotion optimal in das Studium zu integrieren und eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Das Promotionskolleg soll dabei ausdrücklich im Modellstudiengang Medizin sowie im Studiengang Zahnmedizin etabliert werden, um den medizinisch-wissenschaftlichen Nachwuchs dauerhaft zu fördern.

Das Kolleg soll keine feste thematische Ausrichtung haben, die Projekte sollen aber in der Regel einem der vier Forschungsschwerpunkte der Fakultät zuzuordnen sein:

  • Medical Technology & Digital Life Sciences
  • Organ Crosstalk
  • Phase Transition in Disease
  • Translational Neurosciences

Das Kolleg steht den 30 Prozent Jahrgangbesten der Studierenden offen. Promotionen außerhalb des Kollegs sind weiterhin wie gehabt möglich.

 

2. Zielgruppe

Das Kolleg kommt für Studierende der Humanmedizin nach dem 4. Semester (Beginn: 5. Semester) sowie für Studierende der Zahnmedizin nach dem Physikum in Frage, die besonderes Interesse an wissenschaftlichen Fragestellungen haben und sich bis dato durch besonderen Studienerfolg auszeichnen.

 

3. Gremien
 

3.1 Leitungsgremium/wissenschaftlicher Beirat (eingesetzt für 3 Jahre)


Dem Leitungsgremium gehören folgende Personen an:

  • Vorsitz des Promotionsausschusses
  • je eine mindestens promovierte Vertretung der vier Forschungsschwerpunkte der Fakultät
  • eine mindestens promovierte Vertretung der zahnmedizinischen Fächer
  • je eine Vertretung der GRKs und ITNs unter Leitung der Fakultät (mind. mit Master/Diplom-Abschluss)
  • eine Vertretung der Systemblockleitung des MSG
  • eine Vertretung aus dem Kreis der Modellstudiengangkoordination
  • eine Vertretung aus dem Kreis der Kollegiatinnen und Kollegiaten beziehungsweise der Fachschaft

Aus diesem Kreis wählen die Personen einen Sprecher beziehungsweise eine Sprecherin und eine Stellvertretung.
 

3.2 Promotionskomitee

 

Das Promotionskomitee ist für die wissenschaftliche Betreuung der Dissertationen zuständig und besteht aus folgenden Personen:

  • Doktorvater/-mutter
  • direkte Betreuung im Labor beziehungsweise sonstige promovierte Person der betreuenden Einrichtung
  • ein habilitierter Wissenschaftler beziehungsweise eine habilitierte Wissenschaftlerin aus einer anderen Klinik oder Institut

 

4. Auswahlprozesse

 

4.1 Auswahl der Kollegiatinnen und Kollegiaten

 

Die 30 Prozent der Jahrgangsbesten werden nach dem 5./7. Semester (HM) beziehungsweise nach dem Physikum (ZM) angeschrieben und zur Bewerbung aufgefordert (Unterlagen:  Motivationsschreiben mit zustimmender Unterschrift des potenziellen Betreuers, Lebenslauf).

Die Auswahl erfolgt durch Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats anhand der Schriftform.

4.2 Auswahl der Doktorväter/-mütter

 

Die Kollegiatinnen und Kollegiaten schlagen eine Betreuungsperson Ihrer Doktorarbeit vor (siehe Motivationsschreiben) und holen bereits bei ihrer Bewerbung dessen Einverständnis ein. Der wissenschaftliche Beirat des Promotionskollegs (siehe Punkt 3.1) prüft die Voraussetzungen, um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Alle habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können die Betreuung übernehmen.

Parameter für die Auswahl sind:

  • positives Votum zur Betreuungssituation durch den Promotionsausschuss und die Fachschaft beziehungsweise die Kollegiatinnen und Kollegiaten
  • gute Forschungsinfrastruktur in Institut bzw. Klinik (zum Beispiel: regelmäßige Forschungsseminare, Journal Clubs, fachkundiges Laborpersonal zur Betreuung ohne klinische Verpflichtungen)
  • gute Publikationsleistung und Erstautorenschaft(en) von bisherigen medizinischen beziehungsweise zahnmedizinischen Doktoranden

 

5. Ausbildungsprogramm
 

Die Ausbildung erfolgt in regelmäßigen Science-Nachmittagen. Vorschläge aus dem Kreis der Kollegiatinnen und Kollegiaten zur inhaltlichen Ausrichtung werden dabei gerne berücksichtigt. Eigeninitiative wird ausdrücklich unterstützt.

Weitere Veranstaltungen können im Rahmen von Qualifikationsprofilen, in die in der Hauptsache bereits bestehende sowie einig wenige neue Veranstaltungen eingebunden werden:

  • QP Basic Science dient der Vermittlung fachübergreifender Grundlagen; dieses QP kann vorbereitend bereits vor der Bewerbung belegt werden.
  • QP Wissenschafts- und Managementkompetenzen umfasst die Vermittlung vertiefender Kenntnisse im fachnahen Kontext der Promotion sowie allgemeinen wissenschaftlichen Fertigkeiten (ggf. Science skills lab)

Weitere Veranstaltungen werden über den Verteiler des Promotionskollegs rechtzeitig bekannt gegeben.

 

6. Betreuung der Doktorarbeiten
 

Eine umfassende Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden ist über folgende Elemente gewährleistet:

  • Verpflichtend ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, die um das Promotionskomitee ergänzt wird (siehe Punkt 3.2).
  • Die Betreuungspersonen garantieren regelmäßige Laborbesprechungen und eine Vollzeitbetreuung im Labor durch kompetentes Fachpersonal.
  • Die Kollegiatinnen und Kollegiaten stellen das Projekt mindestens zweimal im Promotionskolleg vor. Zu diesen Terminen sind die Mitglieder des jeweiligen Promotionskomitees ausdrücklich eingeladen:
    • nach Annahme des Themas, bzw. nach Beginn der Arbeit
    • nach Abschluss des Projektes;
      hierbei sind dann auch die Kollegiatinnen und Kollegiaten des nächsten Jahrgangs anwesend.
  • Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates stehen den Kollegiatinnen und Kollegiaten bei Bedarf als Mentorinnen und Mentoren und Ansprechpersonen bei Problemen mit dem Doktorvater bzw. der Doktormutter zur Verfügung.

 

7. Einbettung ins Studium
 

Bei einer Teilnahme am Promotionskolleg verlängert sich das Studium in der Human- als auch in der Zahnmedizin um ein Jahr. Die Kollegiatinnen und Kollegiaten sollten die Teilnahme und anschließende Wiederaufnahme des Studiums vorher mit der Prüfungskoordination besprechen, damit die Teilnahme am Promotionskolleg optimal ins Studium integriert wird.

Die Kollegiatinnen und Kollegiaten müssen sich zu einer mindestens einjährigen experimentellen Doktorarbeit verpflichten, wozu das Wahlfreisemester genutzt werden soll. Somit verlängert sich die Gesamtstudiendauer im MSG um zwei Semester.

In der Zahnmedizin ist bei der aktuell gültigen Approbationsordnung kein Wahlfreisemester vorgesehen. Somit verlängert sich auch hier die Gesamtstudiendauer in der Regel um ein Jahr.

 

8. Finanzierung
 

Die Finanzierung umfasst folgende Komponenten:

  • Die Kollegiatinnen und Kollegiaten erhalten Verträge als SHK mit der maximal möglichen Wochenstunden-Zahl unterhalb der Beitrags-Bemessungsgrenze für ein Jahr. 50 Prozent der Kosten werden von der Fakultät übernommen, die anderen 50 Prozent von der betreuenden Einrichtung.
  • Sachkosten für die Durchführung des Vorhabens müssen aus dem Etat der betreuenden Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.