Informationen zur Voranfrage
Eine Voranfrage mit der Bitte um Prüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Eröffnung des Habilitationsverfahren erfüllt sind, ist an den an den Vorsitzenden des Habilitationsausschusse zu stellen.
Die folgenden Unterlagen sollen digital und in 3-facher Ausfertigung zusammengestellt und im Dekanat mindestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung des Habilitationsausschusses eingereicht werden.
- ein tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere über den wissenschaftlichen Werdegang und die Lehrtätigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers Auskunft gibt.
- Zeugnisse über die abgelegten Hochschulprüfungen, Staatsexamen oder vergleichbare Prüfungen.
- Nachweise über die Tätigkeiten im Sinne von § 3 Nr. 2.
- die Promotionsurkunde oder der Nachweis über den Erwerb einer dem Doktorgrad gleichwertigen ausländischen Qualifikation sowie ggf. Zeugnisse über andere abgelegte Prüfungen.
- eventuell die Dissertation oder die der ausländischen Qualifikation gemäß Nr. 4. zugrunde liegende Arbeit.
- eine Liste aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten sowie auf Wunsch der Bewerberin bzw. des Bewerbers ggf. eine Liste aller erworbenen Patente und Patentanmeldungen.
- eine Liste über eingeworbene Drittmittel (geordnet nach Förderern, einschließlich IZKF und START).
- ein von der Fachvertreterin bzw. dem Fachvertreter unterschriebenes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, die durchgeführt wurden oder an denen nach der Promotion mitgewirkt wurde. Im letzten Fall ist die Art und das Ausmaß der Beteiligung anzugeben.
- bei klinischen Fachgebieten die Bestallungs- oder Approbationsurkunde als Ärztin bzw. Arzt oder Zahnärztin bzw. Zahnarzt. (s. a. § 3 Nr. 5).
- bei klinischen Fachgebieten, die eine Facharztausbildung ausweisen, die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt, als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt oder als Gebietszahnärztin oder Gebietszahnarzt. (s. a. § 3 Nr. 6).
- die Habilitationsschrift in deutscher oder englischer Sprache, sowohl digital als auch in 3-fach gebundener Ausfertigung.
- eine eidesstattliche Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, ob sie bzw. er bereits einen oder mehrere Habilitationsversuche unternommen hat und mit welchem Ergebnis, ggf. unter Angabe des Zeitpunktes, der betreffenden deutschen oder ausländischen Universität, der Fakultät und des Themas der Habilitationsschrift.
- eine eidesstattliche Erklärung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Habilitationsschrift selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Hilfen in der Habilitationsschrift angegeben hat.
- eine eidesstattliche Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass die Publikationen nicht von einem anderen Bewerber bzw. einer anderen Bewerberin ebenfalls für den Erwerb eines Titels nach der Promotion verwendet wurde; Ausnahmen müssen gemäß Vorlage durch eine Erklärung zum geleisteten eigenständigen Anteil beantragt werden.
- eine eidesstattliche Erklärung, dass gegen den Bewerber bzw. die Bewerberin keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, die ein Beamtenverhältnis gesetzlich ausschließt und dass eine Berufsausübung aufgrund des ärztlichen Standesrechtes nicht auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen ist.
- eine eidesstattliche Erklärung darüber, dass die Veröffentlichung der Habilitationsschrift bestehende Betriebsgeheimnisse Dritter nicht verletzt.
- eine schriftliche Erklärung darüber, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der RWTH Aachen zur Kenntnis genommen und eingehalten hat.
- drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag, die von der Habilitationsschrift und untereinander unabhängig sein müssen.
- ein Empfehlungsschreiben der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters, dass sie bzw. er die Habilitation unterstützt.
- ein Führungszeugnis des Bundeszentralregisters der Belegart O. Auf die Vorlage eines Führungszeugnisses kann verzichtet werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber an der Medizinischen Fakultät der RWTH bzw. der Uniklinik RWTH Aachen tätig ist.
Urkunden sind unter Vorlage des Originals oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Von Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, sind auf Verlangen beglaubigte Übersetzungen beizufügen.