Betreuungsvereinbarung und Promovierendenstatistik

 

PROMOVIERENDEN- STATISTIK. BITTE UNBEDINGT BEACHTEN!

Die ausgefüllte Promovierendenstatistik muss zu allen Anträgen und auch beim Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen mit eingereicht werden.

 

Betreuungsvereinbarung und Promovierendenstatistik

Zu Beginn der Arbeit, spätestens jedoch ein Jahr vor dem Antrag auf Zulassung zur Promotion, muss eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorandin bzw. Doktorand und Betreuerin beziehungsweise Betreuer gemäß § 5 Absatz 5 in der jeweils gültigen Fassung der Medizinischen Fakultät im Promotionsbüro vorliegen. Diese muss gemeinsam mit den ausgefüllten Unterlagen zur Promovierendenstatistik eingereicht werden! 

Die Vordrucke der Betreuungsvereinbarung und Promovierendenstatistik sind in einer ZIP-Datei zusammengefasst.

Promotionsordnung

Bitte sehen Sie sich diesbezüglich § 5 Abs. 5 und Abs. 6 der aktuellen Promotionsordnung an.

Eingereichte Betreuungsvereinbarungen können nicht wieder ausgehändigt werden! Bitte machen Sie sich eine Kopie vor Einreichen der Vereinbarung.