4. Betreuungsvereinbarung

 

4. Betreuungsvereinbarung

4.1. Muss immer eine Betreuungsvereinbarung eingereicht werden?

Ja!Die Betreuungsvereinbarung muss zu Beginn der Arbeit, spätestens jedoch ein Jahr vor dem Antrag auf Zulassung zur Promotion eingereicht werden. Bitte verwenden Sie immer nur die aktuelle Betreuungsvereinbarung.

Die Betreuungsvereinbarung muss im Original unterschrieben sein, es darf niemand in Vertretung unterschreiben. Es dürfen keine Unterschriften gefaxt oder gescannt sein.

4.2. Bekomme ich eine Bestätigung über den Eingang der Betreuungsvereinbarung?

Sie müssen das Original und eine Kopie der Betreuungsvereinbarung zusammen mit einem an Sie adressierten Rückumschlag beim Promotionsbeauftragten der für Sie zuständigen Klinik einreichen.

Diese prüfen die Betreuungsvereinbarung und leiten sie an das Promotionsbüro weiter. Sie erhalten dann die Kopie mit einem Eingangsstempel von Ihrem Promotionsbeauftragten als Bestätigung zurück.

4.3. Wo bekomme ich einen Vordruck der Betreuungsvereinbarung?

Der Vordruck der Betreuungsvereinbarung kann auf der Homepage des Promotionsbüros heruntergeladen werden.

4.4. Wie bekomme ich nachträglich eine Kopie?

Das eingereichte Original und abgestempelte Kopien werden an den Promotionsbeauftragten zurückgesandt, sofern eine Kopie mit eingereicht wurde.

Eingereichte Betreuungsvereinbarungen können nicht wieder ausgehändigt werden! Kopien können leider nicht angefertigt werden. Bitte reichen Sie deshalb das Original und eine Kopie ein.

4.5. Welche Voraussetzungen müssen die Betreuer erfüllen?

Der Betreuer und auch der Ersatzbetreuer müssen habilitiert sein und der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen angehören.

Nicht habilitierte Mitglieder können nur als direkter Betreuer in der Betreuungsvereinbarung genannt werden.

4.6. Wer muss als Klinikdirektor beziehungsweise Institutsdirektor unterschreiben?

Es muss der Direktor der Klinik bzw. der Leiter der Sektion oder des Instituts bzw. des Lehr- und Forschungsgebietes hier aus dem Hause unterschreiben, zu der der Betreuer zugehörig ist.

Klinikdirektoren, Institutsdirektoren oder Leiter sind immer Universitätsprofessoren bzw. Juniorprofessoren.

4.7. Was ist sonst noch bei Betreuungsvereinbarungen zu beachten?

  • Es müssen alle Punkte (auch Unterpunkte) beantwortet werden.
  • Bitte verwenden Sie immer nur das aktuelle Formular von der Homepage des Promotionsbüros.
  • Die Betreuungsvereinbarung muss alle Originalunterschriften und Klinikstempel enthalten.
  • Es darf niemand in Vertretung unterschreiben.
  • Es dürfen keine Unterschriften gefaxt oder gescannt sein.

4.8 Wer muss die Verpflichtungserklärung unterschreiben?

Es muss der Direktor der Klinik bzw. der Leiter der Sektion oder des Instituts bzw. des Lehr- und Forschungsgebietes hier aus dem Hause unterschreiben, zu der der Betreuer zugehörig ist.

Klinikdirektoren, Institutsdirektoren oder Leiter sind immer Universitätsprofessoren bzw. Juniorprofessoren.