7. Vorzeitiger Antrag
7. Vorzeitiger Antrag
7.1. Was ist ein vorzeitiger Antrag auf Zulassung der Promotion?
Einen vorzeitigen Antrag auf Zulassung zur Promotion können Sie stellen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben.
7.2. Welche Besonderheiten gibt es beim vorzeitigen Antrag?
Wenn Sie einen vorzeitigen Antrag stellen, müssen Sie zusätzlich Ihre Zulassung zum PJ beziehungsweise das Zeugnis über den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M2neu) (Promotion zum Dr. med.) oder den Abschluss des Kursus der Zahnheilkunde II (Promotion zum Dr. med. dent.) einreichen, aber noch NICHT das Führungszeugnis.
Haben Sie dann Ihr Zeugnis über den Abschluss des Studiums erhalten, reichen Sie dieses im Promotionsbüro ein und beantragen bei Einwohnermeldeamt Ihr Führungszeugnis der Belegart O.
Liegen dem Promotionsbüro diese Dokumente vor, informiert das Promotionsbüro den Prüfungskoordinator, der sich um die Organisation der Prüfung kümmert.