8. Publikationen
8. Publikationen
8.1. Kann ich jede Publikation als Dissertation verwenden?
Nein, die Publikation muss in einer Zeitschrift erschienen sein, die entweder in PubMed oder dem Web of Science gelistet ist.
Bitte prüfen Sie daher im Vorfeld, ob die Zeitschrift, in der Sie veröffentlichen wollen, gelistet ist; neue Zeitschriften oder Online Zeitschriften sind häufig nur bei Google Scholar oder ähnlichem gelistet und können dann NICHT anerkannt werden.
Folgende Publikationen können verwendet werden: Wissenschaftliche (Research-) Artikel (Voll), Systematische Reviews / Meta-Analysen (nach/gelistet in Cochrane, Prisma). Scoping Reviews werden nur akzeptiert, wenn sie als PRISMA extension ausgerichtet sind (Tricco et al., Ann Intern Med. 2018,169(7):467-473).
Folgende NICHT: Abstracts, Poster, nicht-systematische Reviews (nur zusätzlich), Videoveröffentlichungen (Jove Video-Journal), Preprints.
Letters, short communications und Case reports können nur in seltenen Ausnahmefällen nach Antrag an und Prüfung durch den Promotionsausschuss als Dissertation akzeptiert werden.
8.2. Was ist bei Publikationen, die als Dissertation eingereicht werden, zu beachten?
Sie müssen Allein- oder Erstautor sein und die Zeitschrift muss im Web of Science oder PubMed gelistet sein. Es ist nicht vorgegeben, dass die Zeitschrift über dem mittleren Impact-Faktor des Fachgebietes liegen muss, das ist aber maßgeblich für die Benotung "summa cum laude". Ob es klinikintern irgendwelche Regelungen bzgl. des Impact-Faktors gibt, müssen Sie mit Ihrem Betreuer besprechen.
Es ist nicht zu empfehlen mit einer Publikation zu promovieren, wenn eine geteilte Erstautorenschaft besteht, da eine Publikation als Dissertation nur anerkannt wird, wenn der Doktorand Erstautor ist und damit den wesentlichen Anteil an der Publikation hat (mind. 51 Prozent). Bei einer geteilten Erstautorenschaft gilt dies streng genommen ebenfalls nur für denjenigen, der als erster genannt ist. Ist dies nicht der Doktorand, sondern z. B. der Post-Doc, widerspricht dies der eidesstattlichen Erklärung des Doktoranden und ist somit fragwürdig im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis. Bei mehr als zwei gleichberechtigten Erstautoren ist das Paper als Dissertation nicht zulässig, da man nicht auf die 51 % kommt.
Es kann immer nur eine Person eine Publikation als Dissertation einreichen, das heißt, bei zwei gleichberechtigten Doktoranden gibt es fast immer Probleme, die Anteile entsprechend in der Erklärung über den Eigenanteil zu differenzieren (siehe auch Punkt 8.4.).
Sie können die Doktorarbeit in dieser Form frühestens einreichen, wenn die Publikation von einer Zeitschrift angenommen wurde („accepted“).
Ist die Veröffentlichung bereits publiziert, muss in der pdf-Datei und in der Arbeit immer die bereits publizierte Veröffentlichung gespeichert/eingebunden werden (mit Autorenreihung, Titel der Veröffentlichung, Kopf der Zeitschrift, Veröffentlichungsdatum etc.).
Ist die Veröffentlichung noch nicht publiziert, muss das akzeptierte Manuskript (mit Autorenreihung, Titel der Veröffentlichung, möglichst Kopf der Zeitschrift, Datum der Annahme) gespeichert/eingebunden werden.
Ist das Datum der Annahme nicht dem Manuskript zu entnehmen, muss der Letter of acceptance eingereicht werden.
Außerdem müssen alle Koautoren erklären, dass Sie als Doktorand den wesentlichen Teil der Arbeit gemacht haben. Dies schließt auch die alleinige Erstellung des Manuskriptes ein (hierzu gibt es Vorlagen in den entsprechenden Merkblättern auf der Seite des Promotionsbüros (Merkblatt, Muster 5)).
Wichtiger Hinweis:
Sehr viele Journals fordern die Angaben der Anteile der einzelnen Autoren zur Publikation in sogenannten Author contributions (auch CRedit author statement, acknowledgments). Wird die Publikation als Dissertation eingereicht, muss auch dort stehen, dass Sie als Doktorand und Erstautor das Manuskript allein geschrieben haben (write, draft the manuscript). Alle anderen Koautoren dürfen das Manuskript nur korrigiert haben (corrected, reviewed). Wenn weitere Koautoren das Manuskript geschrieben haben, kann die Dissertation wegen „Ghostwriting“ nicht akzeptiert werden und der Promotionsausschuss fordert deshalb, ein Corrigendum oder Erratum für die Veröffentlichung durch den korrespondierenden Autor beim Verlag zu erwirken. Alternativ kann eine Monografie von 40- 60 Seiten geschrieben und die Veröffentlichung beigelegt werden. Die Benotung würde sich dadurch nicht ändern.
Wird eine Pubilkation als Dissertation eingereicht, wird diese immer vom Promotionsausschuss überprüft.
In den Pflichtexemplaren, die nach der mündlichen Prüfung eingereicht werden, muss immer die endgültige veröffentlichte Publikation eingebunden werden, das heißt die Pflichtexemplare können nicht eingereicht werden, bevor die Publikation im Druck erschienen ist.
Falls die Veröffentlichung nicht abgewartet werden kann (absolute Ausnahme, z.B. wenn zwischen Annahme und Drucklegung mehr als ein Jahr liegt, siehe Anmerkungen zu Pflichtexemplaren), müssen insgesamt 24 Exemplare der online Publikation (ohne diese geht es nicht) eingereicht werden, wie bei Abgabe der Pflichtexemplare als „normale“ Dissertation. Bitte beachten Sie auch den Punkt „Was ist bei den Eidesstattlichen Erklärungen zu beachten“.
Bitte beachten Sie auch: Der Fakultätsrat hat die Empfehlungen Autorenschaft bei Publikationen aktualisiert.
8.3. Ist es möglich, mit einer Publikation zu promovieren, wenn eine geteilte Erstautorenschaft besteht und der andere Autor z.B. ein Post-Doc ist?
Es ist nicht zu empfehlen mit einer Publikation zu promovieren, wenn eine geteilte Erstautorenschaft besteht, da eine Publikation als Dissertation nur anerkannt wird, wenn der Doktorand Erstautor ist und damit den wesentlichen Anteil an der Publikation hat (mindestens 51 Prozent). Bei einer geteilten Erstautorenschaft gilt dies streng genommen ebenfalls nur für denjenigen, der als erster genannt ist. Ist dies nicht der Doktorand, sondern zum Beispiel der Post-Doc, widerspricht dies der eidesstattlichen Erklärung des Doktoranden und ist somit fragwürdig im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis. Bei mehr als zwei gleichberechtigten Erstautoren ist das Paper als Dissertation nicht zulässig, da man nicht auf die 51 Prozent kommt.
8.4. Wenn die Daten von 2 Promotionen in eine Publikation zusammengefasst werden, ist es dann möglich, dass der eine Doktorand mit der Publikation promoviert und der andere mit einer klassischen Arbeit?
Ja, dies ist prinzipiell möglich. Allerdings ist im Vorfeld eine sehr genaue Teilung und Absprache bei den eidesstattlichen Erklärungen nötig:
- bei der Promotion mit der Publikation ist in den „eidesstattlichen Erklärungen zum Eigenanteil“ (Muster 4 B) klar anzugeben, welche Anteile des Papers zur eigenen Dissertation gehören.
- bei der zweiten „normalen“ Doktorarbeit muss auf die Vorabveröffentlichung hingewiesen werden und die „eidesstattliche Erklärung zum Eigenanteil“ (Muster 4 A) muss mit der anderen abgeglichen werden, d.h. es dürfen nur die Anteile verwendet werden, die nicht für die Promotion mit der Publikation verwendet/zugesprochen wurden, sonst wäre die Dissertation ein Plagiat.
8.5. Was ist zu beachten, wenn ich Koautor bei einer Publikation bin?
Sollte eine Publikation zu Ihrer Dissertation erfolgen müssen Sie als Koautor genannt werden, wäre dies nicht der Fall, so wäre später Ihre Doktorarbeit ein Plagiat, wenn die Publikation zuvor erscheint.
Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Doktorarbeit an geeigneter Stelle (vorab nach der Titelseite, siehe Merkblatt) darauf hinweisen, dass die entsprechenden Auszüge vorab publiziert wurden. Bitte verwenden Sie folgende Formulierung: Teile der Dissertation wurden in der Publikation (Autoren, Titel der Arbeit; Name der Zeitschrift; Jahr, Band, Seitenzahlen) veröffentlicht. Alles Weitere sollte sich aus der Erklärung zum Eigenanteil ergeben.
Wichtig ist auch, dass Sie selbstverständlich nur Teile und Grafiken aus dem Paper übernehmen dürfen, die Sie selbst verfasst haben, ansonsten wäre es wieder ein Plagiat. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Erklärung zum Eigenanteil und Ihrer Eidesstattlichen Erklärung, dass Sie die Arbeit selbst verfasst haben. Wenn Sie für eine Grafik nur einen Teil der Daten erhoben haben, so müssen Sie aus diesem Teil eine neue Grafik erstellen oder den entsprechenden Fremdanteil erklären (ACHTUNG; dieser darf dann in keiner anderen Dissertation auftauchen). Bitte beachten Sie auch den Punkt „Was ist bei den Eidesstattlichen Erklärungen zu beachten“.
8.6. Wie kann ich den Impact-Factor ermitteln?
Sie benötigen sowohl den Impact-Factor der Zeitschrift, in der die Arbeit veröffentlicht ist, als auch den sogenannten medianen Impact-Factor der Fachkategorie, die der Zeitschrift zugeordnet ist. Hier ein Dokument als Hilfe zur Ermittlung und Berechnung des IF und mIF.
- Ermittlung des Impact-Factors der Zeitschrift:
https://jcr.clarivate.com -> „Journals by Rank” auswählen
Im Feld „Master Search“ unterhalb von „Go to Journal Profile“ Namen der Zeitschrift eingeben und aus der angebotenen Liste auswählen
Es öffnet sich eine Seite mit den „Key Indicators“; der Impact-Factor der Zeitschrift ist einer davon
- Ermittlung des medianen Impact-Factors:
https://jcr.clarivate.com -> „Categories by Rank” auswählen
“Select Journals” anklicken und im sich öffnenden Menü im Feld „Search Journals“ den Namen der Zeitschrift angeben und aus der Liste auswählen, Menü schließen
Button „Submit“ anklicken
Es wird angezeigt, welche Fachkategorien der Zeitschrift zugeordnet sind; falls mehrere Fachkategorien angezeigt werden, können Sie die Fachkategorie mit dem niedrigsten medianen Impact-Factor für die Berechnung zugrunde legen.