10. Allgemeiner Ablauf einer Promotion
10. Allgemeiner Ablauf einer Promotion
10.1. Was passiert nach Einreichen des Antrags auf Zulassung zur Promotion
Nach Fertigstellung der Dissertationsschrift und Rücksprache mit Ihrem Betreuer richten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen und reichen den Antrag zusammen mit allen Ihren Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Promotionsbeauftragten ein.
Ein Merkblatt für die Zulassung zur Promotion informiert Sie über die Form des Antrags und die geforderten Anlagen.
Der Promotionsbeauftragte prüft Ihre Unterlagen und gibt sie bei Vollständigkeit an das Promotionsbüro weiter. Liegt Ihr Antrag mit allen Unterlagen dem Dekanat vollständig vor, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Verfahrenseröffnung, in der Ihre beiden Gutachter und der Vorsitzende genannt werden.
Neben der Prüfung der Formalien wird die eingereichte Dissertation grob auf ihre Wissenschaftlichkeit und geforderte Dauer gemäß der „Neuen Empfehlungen zur Beurteilung von Dissertationen“ geprüft. Ist die Wissenschaftlichkeit oder die geforderte Dauer fraglich, so wird in der Regel vom Promotionsausschuss eine vom Betreuer unabhängige Promotionskommission eingesetzt, deren Referenten/Berichter nicht mitgeteilt werden.
Ansonsten werden Ihre beiden vorgeschlagenen Referenten gleichzeitig mit der Bitte um ein benotetes Gutachten angeschrieben.
Die Gutachter erhalten eine Frist von zwei Monaten.
Wenn die angeforderten Gutachten im Dekanat eingegangen sind, muss Ihre Dissertation zwei Wochen (in der Vorlesungszeit) bzw. vier Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit) vor der Fakultät ausliegen. (Die Auslage vor der Fakultät wird wegen der großen Anzahl der Promotionsverfahren zusammenfassend einmal wöchentlich organisiert.)
10.2. Wann kann die mündliche Prüfung erfolgen und was muss ich beachten?
Nach abgeschlossener Auslage vor der Fakultät erhält der Koordinator des mündlichen Prüfungstermins eine schriftliche Benachrichtigung und vereinbart den mündlichen Prüfungstermin mit Ihnen und den Mitgliedern der Promotionskommission. Bei vorzeitig eingereichtem Antrag (vor Studienabschluss) erfolgt dies erst, wenn Ihr Zeugnis über den Abschluss des Studiums und Ihr Führungszeugnis der Belegart O dem Promotionsbüro vorliegen.
Die Terminierung und Ladung erfolgt durch den Prüfungskoordinator. Der Termin muss dem Promotionsbüro nicht mitgeteilt werden.
Bei Fragen zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer.
Der festgesetzte Termin wird Ihnen mindestens 5 Tage vor dem vereinbarten Termin von Ihrem Prüfungskoordinator mitgeteilt. Ihre Prüfungsunterlagen liegen dem Vorsitzenden der Promotionskommission vor. Bei der Prüfung müssen Sie unterschreiben, dass Sie fristgerecht zur Prüfung eingeladen wurden. Bei online Prüfungen reicht die Kopie der Unterschrift des Prüflings auf dem Dokument „Ladung zur mündlichen Prüfung“ aus.
10.3. Wann und wie erfolgt die Abgabe der Pflichtexemplare?
Die Dissertation ist spätestens ein Jahr nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen. Den Merkblättern zum Druck der Pflichtexemplare können Sie die Vorgaben für die Publikation Ihrer Dissertation entnehmen. Bitte beachten Sie den Punkt „Was ist bei Einreichung der Pflichtexemplare zu beachten?“ und die geänderte Titelseite (s. Muster 9) des Merkblatts für die Zulassung zur Promotion. Die Pflichtexemplare müssen in der Universitätsbibliothek und beim Promotionsbeauftragten abgegeben werden.
Zusätzlich zu den Pflichtexemplaren muss beim Promotionsbeauftragten immer die Quittung der Universitätsbibliothek (Ausnahme: Sie haben Ihre Pflichtexemplare postalisch bei der Bibliothek eingereicht) und ein Umschlag zur Zusendung Ihrer Promotionsurkunde abgegeben werden. Der Briefumschlag in der Größe DIN B4 mit Falz muss mit der Adresse versehen sein zu der Ihre Urkunde geschickt werden soll. Der Umschlag darf nicht frankiert werden.
Alternativ können Sie Ihre Urkunde im Promotionsbüro abholen.
10.4. Wie erhalte ich meine Urkunde?
Entsprechen die im Dekanat bzw. der Universitätsbibliothek abgelieferten Pflichtexemplare den Anforderungen, wird Ihre Doktorurkunde ausgefertigt. Die Erstellung der Urkunde dauert etwa acht Wochen. Mit dem Empfang der Urkunde ist das Promotionsverfahren abgeschlossen und Sie dürfen sich Doktor nennen.
In jüngster Zeit sind Promotionsurkunden auf dem Versandweg verloren gegangen. Da beim Verlust der Originalurkunde nur noch eine Zweiturkunde ausgestellt werden kann, wird eindringlich empfohlen, die Urkunde beim Promotionsbüro persönlich abzuholen oder durch eine beauftragte Person abholen zu lassen.
Falls Sie den Postversand wählen, benötigen wir zur Zustellung der Doktorurkunde einen Briefumschlag von Ihnen. Der Briefumschlag in der Größe DIN B4 mit Falz muss mit der Adresse versehen sein, zu der Ihre Urkunde geschickt werden soll. Der Umschlag darf nicht frankiert sein.
10.5. Ab wann darf ich meinen Titel tragen?
Sie dürfen sich erst nach Erhalt der DoktorurkundeDoktor nennen und nicht bereits nach bestandener Prüfung oder Abgabe der Pflichtexemplare.
Wenn Sie den Doktortitel vorher tragen, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einem Bußgeld führen (§132a Strafgesetzbuch Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).