Eröffnung des Promotionsverfahrens

 

Liegt Ihr Antrag mit allen Unterlagen dem Promotionsausschuss vollständig und korrekt vor, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Verfahrenseröffnung, in der Ihre beiden Gutachter und der Vorsitzende genannt werden.

Neben der Prüfung der Formalien wird die eingereichte Dissertation grob auf ihre Wissenschaftlichkeit und geforderte Dauer gemäß der „Neuen Empfehlungen zur Beurteilung von Dissertationen“ geprüft. Ist die Wissenschaftlichkeit oder die geforderte Dauer fraglich, so wird in der Regel vom Promotionsausschuss eine vom Betreuer unabhängige Promotionskommission eingesetzt, deren Referenten/Berichter nicht mitgeteilt werden.

Ansonsten werden Ihre beiden vorgeschlagenen Referenten mit der Bitte um ein benotetes Gutachten (2 Monate Frist) angeschrieben.