Auslage vor der Fakultät
Nach Eingang der beiden Gutachten, muss die Dissertation
- zwei Wochen (in der Vorlesungszeit) bzw.
- vier Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit)
jeweils plus zwei Werktage vor der Fakultät ausliegen.
Die Auslage vor der Fakultät erfolgt einmal wöchentlich.
Nach abgeschlossener Auslage vor der Fakultät erhält der Koordinator des mündlichen Prüfungstermins eine schriftliche Benachrichtigung und vereinbart den mündlichen Prüfungstermin mit der/dem Doktorandin/en und den Mitgliedern der Promotionskommission.