Promotion zum Dr. dent.

 

Empfehlungen zur Autorschaft bei Publikationen

Der Fakultätsrat hat die Empfehlungen zur Autorschaft bei Publikationen aktualisiert.

 

Die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen hat das Recht der Promotion. Sie verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Zahnmedizin, Doctor medicinae dentariae, abgekürzt Dr. med. dent.

Damit wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.

Die Befähigung wird aufgrund einer beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation), der eine mindestens dreimonatige ganztägige Forschungstätigkeit zu Grunde liegt und die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und einer mündlichen Prüfung festgestellt.

Bei erfolgreichem Abschluss der Promotion verleiht die Fakultät den Doktorgrad in männlicher oder weiblicher Form.

Hier finden Sie eines systematische Beschreibung des Promotionsverlaufs in 6 Schritten.