apl-Verfahren
1. Allgemeines
Die Verleihung eine apl-Professur ist eine Ermessungsentscheidung der Fakultät (vgl. § 2, Absatz 1, Satz 3 der Ordnung zur Verleihung der Bezeichnungen „außerplanmäßige Professorin“, „außerplanmäßiger Professor“, „Honorarprofessorin“ und „Honorarprofessor“ der RWTH Aachen vom 11. Dezember 2013).
Im Falle der Verleihung einer apl-Professur überprüft die Fakultät alle 5 Jahre ab Ernennung, ob die vom fachnächsten Lehrstuhlinhaber eingeforderte Lehrleistung erbracht wurde. Ist das nicht der Fall, kann die apl-Professur wieder aberkannt werden.
Die Verleihung einer außerplanmäßigen Professur (apl-Professur) setzt voraus, dass der oder die Betreffende über einen Zeitraum von 5 Jahren regelmäßig selbstständige Lehre im Umfang von 2 SWS nachweisen kann. Selbstständige Lehre kann in der Regel ab dem Zeitpunkt der Habilitation geleistet werden.
2. Zeitpunkt der Antragstellung
- 5 Jahre nach der Habilitation an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen und
- 5 Jahre nach der Facharztanerkennung
- 1 Jahr nach der Umhabilitation an die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen, sofern die beiden vorgenannten Bedingungen erfüllt sind und 1 Jahr Lehre an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen erbracht wurde
3. Voraussetzungen für die Antragstellung bei Privatdozenten
- Promotion mit der Bewertung ausgezeichnet (summa cum laude) oder sehr gut (magna cum laude); sonst zusätzliches Gutachten nötig
- Wissenschaftliche Leistungen nach Eröffnung der erfolgreich abgeschlossenen Habilitation:
- Gefordert werden mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Reviews), die in PubMed/ WoS gelistet sind, davon mindestens 8 als Erst- oder Letztautor.
- Es zählen Arbeiten, die seit dem Einreichen der Habilitation erschienen sind.
- Die Summe der Impact-Punkte muss dem Zwölffachen des Medians des jeweiligen Fachgebiets des letzten SCI oder SSCI Journal Citation Reports entsprechen. Bei Erst- und Letztautorenschaften werden die IF mit 1,0 multipliziert, bei Koautoren-schaften mit 0,5.
- Bei Antragstellern, die nicht hauptberuflich an der RWTH Aachen tätig sind, sollten 6 der Publikationen eine Kooperation mit der Einrichtung der Hochschule bzw. der Medizinischen Fakultät erkennen lassen.
- Es müssen eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit sowie ein spezifischer Forschungsschwerpunkt erkennbar sein.
- Lehrleistungen nach der Habilitation:
- erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 20 Semester-wochenstunden (SWS) in den letzten 5 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), davon muss mindestens 1 Jahr an der RWTH Aachen gelehrt worden sein
- Nachweis der kontinuierlichen selbstständigen Lehrtätigkeit mit einem Verzeichnis der tatsächlich alleine durchgeführten Unterrichtsveranstaltungen
- Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen:
- Vorlage eines mit dem Fachvertreter und dem Studiendekan abgestimmten Plans, aus der die zukünftige Einbindung in die Lehre hervorgeht, einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen; dieser Plan sollte folgenden Kriterien genügen:
- Curriculare Einbindung in die Studiengänge der Medizinischen Fakultät
- Aktive Mitarbeit bei Gestaltung, Organisation und Durchführung von System-blöcken, Querschnittsfächern, Blockpraktika, Untersuchungskursen, Qualifikati-onsprofilen oder PJ-Repetitorien (relevant sind insbesondere die eigenständige Organisation und Weiterentwicklung)
- Planungsansätze bezüglich eventuell anstehender beruflicher Veränderungen (besonders bei Tätigkeiten in externen Kliniken/Praxen)
- Erkennbare Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit erfolgten Lehr-veranstaltungen im Sinne eines auf Selbstreflexion basierenden Bestrebens für Verbesserung
4. notwendige Unterlagen
- formloses Schreiben an den Dekan
- tabellarischer und wissenschaftlicher Lebenslauf
- Schriftenverzeichnis mit Angabe der Impact-Faktoren und des Fachgebietes; Unterteilung nach Arbeiten vor und nach der Habilitation
- Promotionsurkunde
- Facharzturkunde
- Übersicht über die erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in den vergangenen Jahren und die Bestätigung des zuständigen Klinik- oder Institutschefs
(bitte Vorlage anfordern bei Frau Niessen, Tel.: 80446) - Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen
(Ansprechpartnerin Studiendekanat: Frau Sudmann, Tel. 80341) - zusätzlich für externe Antragsteller: ein Führungszeugnis
5. Ablauf des Verfahrens
- Einreichung der unter Punkt 4 genannten Unterlagen im Dekanat
- Prüfung der Unterlagen durch
- das Dekanat (erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in der Vergangenheit),
- das Studiendekanat und die Fachschaft (geplante zukünftige Lehrleistungen),
- den Habilitationsausschuss (wissenschaftliche Leistungen)
Anmerkung: diese Prüfung kann unter Umständen einen längeren Zeitraum
(circa ein Semester) in Anspruch nehmen
- Prüfung der Voraussetzungen zur Verleihung durch den Habilitationsausschuss; bei positivem Votum Beschluss durch das Dekanat
- bei positivem Ergebnis der Prüfung Eröffnung des Verfahrens im Fakultätsrat (Vorstellung durch den Klinikchef, Abstimmung und Festlegung der Gutachter)
- Einholen der externen Gutachten und des Studierendenvotums durch das Dekanat
- bei Vorliegen der positiven Gutachten Rechtsprüfung durch das Rektorat
- endgültige Abstimmung über die Ernennung im Fakultätsrat
- Übergabe der Urkunde durch den Dekan
Downloads
- RWTH-Ordnung apl-Professor/in (Stand: 06.05.2021) (pdf: 1557 kb)
- Handlungsempfehlungen zur RWTH-Ordnung apl-Professor/in (Stand: 5.12.2013) (pdf: 166 kb)
- Merkblatt der Medizinischen Fakultät: Beantragung einer apl-Professur (Stand: 29.9.2020) (pdf: 102 kb)
- NRW-Verordnung: Lehrverpflichtung an Universitäten und Fachhochschulen (pdf: 50 kb)
- Lehrerhebungsbögen WiSe 21/22 und SoSe 2022 (xlsx: 42 kb)
- Lehrerhebungsbögen WiSe 22/23 und SoSe 2023 (xlsx: 42 kb)
- Veranstaltungsliste SS 2022 für die Lehrerhebung (pdf: 126 kb)
- Veranstaltungsliste WS 21/22 für die Lehrerhebung (pdf: 492 kb)
- Votumskriterien der Studierenden für die apl.-Professur (pdf: 152 kb)
- Lehrportfolio (docx: 200 kb)
- Merkblatt Lehrleistungen (Stand: 28.06.2022) (pdf: 184 kb)
- Flyer IT-Systeme in der Lehre