apl-Verfahren

  Medizinische Forschung © UK Aachen

1. Allgemeines

Die Verleihung eine apl-Professur ist eine Ermessungsentscheidung der Fakultät (vgl. § 2, Absatz 1, Satz 3 der Ordnung zur Verleihung der Bezeichnungen „außerplanmäßige Pro­fessorin“, „außerplanmäßiger Professor“, „Honorarprofessorin“ und „Honorarprofessor“ der RWTH Aachen vom 11. Dezember 2013).

Im Falle der Verleihung einer apl-Professur überprüft die Fakultät alle 5 Jahre ab Ernen­nung, ob die vom fachnächsten Lehrstuhlinhaber eingeforderte Lehrleistung erbracht wurde. Ist das nicht der Fall, kann die apl-Professur wieder aberkannt werden.

Die Verleihung einer außerplanmäßigen Professur (apl-Professur) setzt voraus, dass der oder die Betreffende über einen Zeitraum von 5 Jahren regelmäßig selbstständige Lehre im Umfang von 2 SWS nachweisen kann. Selbstständige Lehre kann in der Regel ab dem Zeitpunkt der Habilitation geleistet werden.

2. Zeitpunkt der Antragstellung

  • 5 Jahre nach der Habilitation an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen und
  • 5 Jahre nach der Facharztanerkennung
  • 1 Jahr nach der Umhabilitation an die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen, sofern die beiden vorgenannten Bedingungen erfüllt sind und 1 Jahr Lehre an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen erbracht wurde

3. Voraussetzungen für die Antragstellung bei Privatdozenten

  1. Promotion mit der Bewertung ausgezeichnet (summa cum laude) oder sehr gut (magna cum laude); sonst zusätzliches Gutachten nötig
     
  2. Wissenschaftliche Leistungen nach Eröffnung der erfolgreich abgeschlossenen Habilitation:
  • Gefordert werden mindestens 12 Publikationen (Originalarbeiten, Reviews), die in PubMed/ WoS gelistet sind, davon mindestens 8 als Erst- oder Letztautor.
  • Es zählen Arbeiten, die seit dem Einreichen der Habilitation erschienen sind.
  • Die Summe der Impact-Punkte muss dem Zwölffachen des Medians des jeweiligen Fachgebiets des letzten SCI oder SSCI Journal Citation Reports entsprechen. Bei Erst- und Letztautorenschaften werden die IF mit 1,0 multipliziert, bei Koautoren-schaften mit 0,5.
  • Bei Antragstellern, die nicht hauptberuflich an der RWTH Aachen tätig sind, sollten 6 der Publikationen eine Kooperation mit der Einrichtung der Hochschule bzw. der Medizinischen Fakultät erkennen lassen.
  • Es müssen eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit sowie ein spezifischer Forschungsschwerpunkt erkennbar sein.
  1. Lehrleistungen nach der Habilitation:
  • erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit von insgesamt mindestens 20 Semester-wochenstunden (SWS) in den letzten 5 Jahren (das entspricht durchschnittlich 2 SWS pro Semester), davon muss mindestens 1 Jahr an der RWTH Aachen gelehrt worden sein
  • Nachweis der kontinuierlichen selbstständigen Lehrtätigkeit mit einem Verzeichnis der tatsächlich alleine durchgeführten Unterrichtsveranstaltungen
  1. Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen:
  • Vorlage eines mit dem Fachvertreter und dem Studiendekan abgestimmten Plans, aus der die zukünftige Einbindung in die Lehre hervorgeht, einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen; dieser Plan sollte folgenden Kriterien genügen:
    • Curriculare Einbindung in die Studiengänge der Medizinischen Fakultät
    • Aktive Mitarbeit bei Gestaltung, Organisation und Durchführung von System-blöcken, Querschnittsfächern, Blockpraktika, Untersuchungskursen, Qualifikati-onsprofilen oder PJ-Repetitorien (relevant sind insbesondere die eigenständige Organisation und Weiterentwicklung)
    • Planungsansätze bezüglich eventuell anstehender beruflicher Veränderungen (besonders bei Tätigkeiten in externen Kliniken/Praxen)
    • Erkennbare Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit erfolgten Lehr-veranstaltungen im Sinne eines auf Selbstreflexion basierenden Bestrebens für Verbesserung

4. notwendige Unterlagen

  • formloses Schreiben an den Dekan
  • tabellarischer und wissenschaftlicher Lebenslauf
  • Schriftenverzeichnis mit Angabe der Impact-Faktoren und des Fachgebietes; Unterteilung nach Arbeiten vor und nach der Habilitation
  • Promotionsurkunde
  • Facharzturkunde
  • Übersicht über die erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in den vergangenen Jahren und die Bestätigung des zuständigen Klinik- oder Institutschefs
    (bitte Vorlage anfordern bei , Tel.: 80446)
  • Darstellung der geplanten zukünftigen Lehrleistungen einschließlich der für die künftigen Semester geplanten Lehrveranstaltungen
    (Ansprechpartnerin Studiendekanat: , Tel. 80341)
  • zusätzlich für externe Antragsteller: ein Führungszeugnis

5. Ablauf des Verfahrens

  • Einreichung der unter Punkt 4 genannten Unterlagen im Dekanat
  • Prüfung der Unterlagen durch
    • das Dekanat (erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit in der Vergangenheit),
    • das Studiendekanat und die Fachschaft (geplante zukünftige Lehrleistungen),
    • den Habilitationsausschuss (wissenschaftliche Leistungen)
      Anmerkung: diese Prüfung kann unter Umständen einen längeren Zeitraum
      (circa ein Semester) in Anspruch nehmen
  • Prüfung der Voraussetzungen zur Verleihung durch den Habilitationsausschuss; bei positivem Votum Beschluss durch das Dekanat
  • bei positivem Ergebnis der Prüfung Eröffnung des Verfahrens im Fakultätsrat (Vorstellung durch den Klinikchef, Abstimmung und Festlegung der Gutachter)
  • Einholen der externen Gutachten und des Studierendenvotums durch das Dekanat
  • bei Vorliegen der positiven Gutachten Rechtsprüfung durch das Rektorat
  • endgültige Abstimmung über die Ernennung im Fakultätsrat
  • Übergabe der Urkunde durch den Dekan