Promotionen

 

Kurs: Wissenschaftliches Fehlverhalten und gute wissenschaftliche Praxis

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur Promotion einreichen, ist immer der Schein des Kurses "Wissenschaftliches Fehlverhalten und gute wissenschaftliche Praxis" erforderlich!

Aktuelle Informationen und Ankündigungen zum Kurs finden Sie regelmäßig auf dieser Internetseite.

Die nächsten Kurse findet statt:
* MIttwoch, 31. Mai 2023 (Englisch), 12 - 18 Uhr
  Hörsaal 3 (UKA / Fl. 24, R1)

27. September 2023 (Deutsch)
8. Februar 2024 (Deutsch)

 

Informationen zur mündlichen Promotionsprüfung

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Präsenz statt.

In Ausnahmefällen – wenn man mehr als 100 Kilometer anreisen muss – können mündliche Prüfungen auch online erfolgen. Diese Regelung gilt sowohl für die Prüflinge als auch für die Prüferinnen und Prüfer.

Die Originalunterschriften der Prüferinnen und Prüfer müssen weiterhin eingeholt werden und letztendlich von allen vorliegen.

 

PROMOVIERENDEN- STATISTIK. BITTE UNBEDINGT BEACHTEN!

Die ausgefüllte Promovierendenstatistik muss zu allen Anträgen und auch beim Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen mit eingereicht werden.

  Promovend nach erfolgreicher Promotionsprüfung Urheberrecht: © Thilo Vogel

Die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen hat das Recht der Promotion.

Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird aufgrund einer beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation), die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und einer mündlichen Prüfung festgestellt. Bei erfolgreichem Abschluss der Promotion verleiht die Fakultät den Doktorgrad in männlicher oder weiblicher Form.

Die Medizinische Fakultät verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Medizin (Doctor medicinae, abgekürzt Dr. med.), einer Doktorin oder eines Doktors der Zahnmedizin (Doctor medicinae dentariae, abgekürzt Dr. med. dent.) sowie einer Doktorin oder eines Doktors der Theoretischen Medizin (Doctor rerum medicinalium, abgekürzt Dr. rer. medic.).

 
 

Notenspiegel der Medizinischen Fakultät

Jahr

Beantragter Doktorgrad

Sehr gut mit Auszeichnung
(summa cum laude)

Sehr gut
(magna cum laude)

Gut
(cum laude)

Genügend (rite)

Nicht bestanden
2022 Dr. med. 27 49 85 8 0
Dr. med. dent. 6 4 15 2 0

Dr. rer.
med.

6 24 7 1 0
2021 Dr. med. 15 41 92 12 0
Dr. med. dent. 3 5 30 1 0
Dr. rer.
med.
1 12 8 1 0
2020 Dr. med. 15 53 89 13 2
Dr. med. dent. 1 9 23 2 0
Dr. rer. medic. 10 13 8 0 0
2019 Dr. med.

11

52 93 12 2
Dr. med. dent.

1

9 25 0 0
Dr. rer. medic.

15

10 5 0 0
2018

Dr. med.

8

55

83

17

0

Dr. med. dent.

8

14

3

0

Dr. rer. medic.

4

7

6

2

0

2017

Dr. med.

10

50

76

17

0

Dr. med. dent.

3

9

19

2

0

Dr. rer. medic

7

8

7

0

0

2016

Dr. med.

9

47

57

14

0

Dr. med. dent.

3

8

11

1

0

Dr. rer. medic.

5

17

10

1

0

Das Promotionsverfahren und weitere Details sind in der Promotionsordnung festgelegt. Es ist eine sechste Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 08.01.2008 verabschiedet worden, die am 7.11.2017 in Kraft getreten ist. Die fünfte Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 18.2.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Zuständig für den korrekten Ablauf der Promotionsverfahren ist der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät bzw. dessen Vorsitzender.

Ansprechpartnerinnen der Promotionsbeauftragten im Verlauf des Verfahrens sind die vom Dekan beauftragten Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.