Aufgaben und Strukturen

 

Das Dekanat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Aufstellung von Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung des Zuschusses des Landes für die Grundausstattung sowie die Lehr- und Forschungsfonds im Benehmen mit dem Fakultätsrat;
  • Beschlussfassung über die Verteilung der für die Forschung und Lehre in der Medizinischen Fakultät vorgesehenen Stellen, Räume und Mittel;
  • Beschlussfassung über die Besetzung von wissenschaftlichen Beamtenstellen und Dauerstellen im wissenschaftlichen Dienst im Einvernehmen mit dem Vorstand des UKA;
  • die Pflege der internationalen Beziehungen und die Forschungsförderung;
  • Beschlussfassung über Zielvereinbarungen mit dem Rektorat oder dem zuständigen Ministerium des Landes NRW;
  • Erstellung des Strategie- und Entwicklungsplans der Medizinischen Fakultät im Benehmen mit dem Fakultätsrat;
  • Durchführung der Evaluierung nach § 7 HG im Rahmen der jeweils gültigen Evaluierungsordnung der RWTH Aachen;
  • Sicherstellung der Vollständigkeit des Lehrangebots, der Einhaltung der Lehrverpflichtungen sowie der Studien- und Prüfungsorganisation; das Dekanat gibt die hierfür erforderlichen Weisungen;
  • Hinwirkung darauf, dass Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, Gremien und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät die ihnen obliegenden Aufgaben wahrnehmen;
  • Hinwirkung auf die allgemeine Pflichterfüllung durch Mitglieder und Angehörige der Medizinischen Fakultät;
  • Erstellung der Entwürfe zu Studien- und Prüfungsordnungen unter Beteiligung der Studierenden.