Anträge

 

Anträge auf Beratung durch die Ethik-Kommission können jederzeit gestellt werden.

Anträge, die laut Satzung mündlich beraten werden müssen, sollten spätestens 2 Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin eingereicht werden.

Dies betrifft laut Satzung insbesondere Studien nach

  • AMG (bei multizentrischen Studien als federführende Ethik-Kommission oder bei monozentrischen Studien)
  • MPG (bei multizentrischen Studien als zuständige Ethik-Kommission oder bei monozentrischen Studien)
  • StrlSchG/StrlSchV

Bitte verwenden Sie ausschließlich die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Es werden PDF-Dateien akzeptiert. Für nachträgliche Änderungen benötigen wir die Dokumente im track-changes Modus, dabei müssen auch gelöschte Passagen müssen sichtbar sein. Bitte benenne SIe die einzelnen Dateien mit aussagekräftigen Bezeichnungen wie beispielsweise Prüfplan, Patientenaufklärung.

Hinweis zur Registrierung von Forschungsvorhaben beim CTC-A

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir zwingend eine CTC-A Nr., welche per E-Mail beim hiesigen beantragt werden kann.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Downloads zu den Antragsunterlagen:

Anträge nach Arzneimittelgesetz (AMG)

Anträge nach MDR/MPDG (Medizinprodukte)

Anträge für andere Studien:

Studien nach StrSchG/StrlSchV

Sonstige Studien

MRT Studien

Bitte um Stellungnahme