Haushaltskommission
Die Haushaltskommission unterstützt und berät das Dekanat, den Dekan und den Fakultätsrat bei der
- Erstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Lageberichts,
- Festlegung der Grundsätze für die Verteilung und Verwendung des Zuschusses des Landes,
- Zuweisung von Stellen und Mitteln für Forschung und Lehre,
- Entwicklung von Kriterien für leistungsbezogene Mittelvergabe,
- Genehmigung des Entwurfes der Trennungsrechnung
- Beschlussfassung über den Beitrag der Universität zum Voranschlag des Landeshaushalts, soweit er die Medizinische Fakultät betrifft.
Der Haushaltskommission gehören vier Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der Studierenden sowie die gleiche Anzahl an Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern an.
Der Prodekan ist Vorsitzender der Haushaltskommission ohne Stimmrecht.