Bibliothekskommission
Die Bibliothekskommission berät die Universitätsbibliothek bzw. die Medizinische Bibliothek in Grundsatzangelegenheiten der Literatur- und Informationsversorgung.
Der Bibliothekskommission gehören vier Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der Studierenden sowie die gleiche Anzahl an Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern an.
Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Bibliothekskommission wird vom Fakultätsrat aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät gewählt.
Die Leiterin bzw. der Leiter der Universitätsbibliothek und die Leiterin bzw. der Leiter der Medizinischen Bibliothek sind beratende Mitglieder der Bibliothekskommission.