Ältestenrat

 

Der Ältestenrat hat die Aufgabe, den Dekan in Fällen zu beraten, in denen der Fakultätsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann, bei der Vorbereitung der Fakultätsratssitzungen zu unterstützen und in Streitfällen zu vermitteln.

Der Ältestenrat besteht aus dem Dekan, dem Prodekan, je einem Mitglied und einem Vertreter aus jeder im Fakultätsrat vertretenen Gruppe sowie der Fakultätsvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten. Der Dekan ist Vorsitzender des Ältestenrats.