Organisation und Aufgaben der Fakultät
Die Medizinischen Fachgebiete bilden gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats die Medizinische Fakultät.
Aufgaben der Fakultät
Die Aufgaben der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen besteht zum einen in der Organisation und Durchführung von Forschung und Lehre. Zum anderen kommen zusätzlich noch Aufgaben in der Krankenversorgung hinzu, die in einem Universitätsklinikum, der Uniklinik RWTH Aachen, wahrgenommen werden.
Über 1700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind bei uns in der Forschung und Lehre tätig. Ihre Forschungsergebnisse bilden die Grundlage für neue Behandlungsmethoden und Therapieansätze in der Krankenversorgung. Darüber hinaus sorgen wir für eine exzellente wissenschaftliche und klinische und Ausbildung unserer mehr als 3000 Studierenden.
Zusammenarbeit Fakultät und UKA
Die Uniklinik RWTH Aachen – kurz: UKA – ist seit 2001 eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Laut dem Hochschulmedizingesetz des Landes NRW erfüllt die Fakultät ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der UKA. Gleichzeitig dient die UKA der Fakultät zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre.
Die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen und der rechtlich eigenständigen UKA erfolgt in Form des sogenannten Kooperationsmodells. Dabei gibt es getrennte Leitungsgremien – das Dekanat auf Seiten der Fakultät und den Vorstand auf Seiten der UKA. Der Dekan ist dabei Mitglied im Vorstand und der Ärztliche sowie der Kaufmännische Direktor sind Mitglieder im Dekanat.