Organisation und Aufgaben der Fakultät
Das Organigramm der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen.
Die Medizinischen Fachgebiete bilden gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats die Medizinische Fakultät.
Organe und Kommissionen
Ihre Organe sind das Dekanat und der Fakultätsrat. Zur Beratung dieser beiden Organe und zur Vorbereitung der Beschlüsse in Dekanat und Fakultätsrat werden verschiedene ständige Fakultätskommissionen gebildet.
Aufgaben
Die Aufgaben einer Fakultät bestehen in der Organisation und Durchführung von Forschung und Lehre. Bei einer Medizinischen Fakultät kommen zusätzlich noch Aufgaben in der Krankenversorgung hinzu, die in einem Universitätsklinikum wahrgenommen werden. Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) ist seit 2001 eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Laut dem Hochschulmedizingesetz (HMG) das Landes NRW erfüllt die Fakultät ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum. Gleichzeitig dient das Universitätsklinikum der Fakultät zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre.
Fakultät und UKA
Die Zusammenarbeit zwischen der Fakultät, die weiterhin Teil der Hochschule ist, und dem rechtlich eigenständigen UKA erfolgt in Form des sogenannten Kooperationsmodells. Dabei gibt es getrennte Leitungsgremien (das Dekanat auf Seiten der Fakultät, den Vorstand auf Seiten des UKA). Deren Zusammenarbeit ist dadurch gewährleistet, dass auf der einen Seite der Dekan Mitglied des Vorstandes ist, und auf der anderen Seite der Ärztliche sowie der Kaufmännische Direktor Mitglieder des Dekanates.