Dekanat

Das Dekanat ist das Leitungsgremium der Fakultät.

Gemäß dem Hochschulgesetz des Landes NRW ist es für alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Fakultät zuständig, für die nicht ausdrücklich ein anderes Gremium zuständig ist.

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Organisation und Aufgaben der Fakultät

Die Medizinischen Fachgebiete bilden gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats die Medizinische Fakultät. Ihre Organe sind das Dekanat und der Fakultätsrat. 

 

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Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist neben dem Dekanat das zweite Organ der Fakultät. 

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Ältestenrat

Der Ältestenrat hat die Aufgabe, den Dekan in Fällen zu beraten, in denen der Fakultätsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann, bei der Vorbereitung der Fakultätsratssitzungen zu unterstützen und in Streitfällen zu vermitteln.

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Kommissionen

Der Fakultätsrat bildet zur Beratung und zur Vorbereitung der Beschlüsse von Dekanat und
Fakultätsrat eine Reihe von Fakultätskommissionen.

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Die unabhängige Ethik-Kommission

Die medizinische Ethik-Kommission hat die Aufgabe, Forschungsvorhaben am Menschen, die an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen oder an einer ihrer Einrichtungen durchgeführt werden sollen, ethisch und rechtlich zu beurteilen und die verantwortlichen Forscher zu beraten.

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Institute und Kliniken

Zur medizinischen Fakultät gehören 59 Institute und Kliniken.

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