Die Medizinischen Fachgebiete bilden gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats die Medizinische Fakultät. Ihre Organe sind das Dekanat und der Fakultätsrat.
Gemäß dem Hochschulgesetz des Landes NRW ist es für alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Fakultät zuständig, für die nicht ausdrücklich ein anderes Gremium zuständig ist.