Vorträge im August

24.08.2022

das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) bietet im Rahmen der nächsten Bewerbungsphase auf einen Studienplatz der Humanmedizin nach dem Landarztgesetz NRW für das Sommersemester 2023 am 24.08.2022 und 01.09.2022, jeweils 16-18 Uhr, Online-Informationsveranstaltungen an.

Ziel der Veranstaltungen ist es, Bewerberinnen und Bewerber vor Beginn der Bewerbungsphase (01.09.-30.09.2022) über den Bewerbungsprozess, zeitliche Abläufe und Fristen, notwendige Nachweise und die vertraglichen Verpflichtungen zu informieren. Für Fragen, etwa auch zur ärztlichen Weiterbildung und zur Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten Region in Nordrhein-Westfalen, werden Expertinnen und Experten der Ärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen aus NRW zur Verfügung stehen.

Die Anmeldemöglichkeit und die Tagesordnung finden Sie unter https://www.lzg.nrw.de/service/veranstaltungen/index.html.

Hintergrund

Das LZG.NRW ist die zuständige Stelle zur Durchführung der Auswahlverfahren im Rahmen des Landarztgesetzes NRW (LAG NRW) – auch als Landarztquote NRW bekannt.

Das LAG NRW dient der Sicherstellung der wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung und ist seit dem Wintersemester 2019/2020 die Grundlage für die Vergabe von7,8% der in NRW zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber, die als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Regionen des Landes tätig sein wollen.

Nähere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie bei Interesse unter www.landarztgesetz.nrw. Unsere Infohotline erreichen Sie unter: 0234/91535-5555.

Selbstverständlich sind auch interessierte Kolleginnen und Kollegen von Ihrer Seite aus herzlich eingeladen teilzunehmen!

Wenn Sie Fragen zum LAG NRW oder zur Online-Informationsveranstaltung haben, können Sie gern jederzeit auf uns zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Robert Schwanitz

Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Fachbereich Gesundheitsdaten, Versorgungsstrukturen
Fachgruppenleiter Auswahlverfahren Landarztgesetz NRW