NEU: Informationen zur neuen Drittmittelanzeige

 

Die internen und externen Anforderungen an das Berichtswesen von Drittmittelprojekten nehmen stetig an Komplexität zu. Drittmittelbezogene Daten werden in diversen Statistiken, beispielsweise für den Forschungsbericht oder den Zahlenspiegel der RWTH, und für die interne Ausrichtung und Steuerung der medizinischen Fakultät, etwa für die Verteilung der Bonusmitteln oder übergeordnete strategische Überlegungen, benötigt.

Die Erhebung und Auswertung der notwendigen Daten ist derzeit mit einem unverhältnismäßig hohem Personalaufwand und einer hohen Fehleranfälligkeit verbunden, da die Informationen verschiedensten Quellen entnommen und manuell korrigiert werden müssen.

Onlineformular zur Erfassung der "Drittmittelanzeige"

Mit dem Ziel, die Datenqualität und die Effizienz zu steigern, hat das Dekanat gemeinsam mit der Drittmittelabteilung die für die Berichte benötigten Informationen ermittelt, die SAP-Stammdaten erweitert und ein Onlineformular "Drittmittelanzeige" für deren Erfassung konzipiert. Dabei haben wir darauf geachtet, dass die Drittmittelanzeige nur solche Daten abfragt, die zwingend für das Berichtswesen benötigt werden, um den Aufwand bei allen Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Die Drittmittelanzeige muss in fast allen Fällen unbedingt vor der (Voll-)Antragsstellung erstellt und eingereicht werden, da die abgefragten Informationen bereits für die Antragsstellung benötigt werden und elektronisch weiterverarbeitet werden sollen. Es ergeben sich im einzelnen folgende Zeitpunkte zur Einreichung:

Förderung

Zeitpunkt der Drittmittelanzeige

DFG – Verbundprojekte

Vor Antragsstellung

BMBF, MKW und nationale Förderungen

Vor Antragsstellung (beachte Projektskizzen)

EU und internationale Förderungen

Vor Antragsstellung

Vereine, Stiftungen, Wirtschaft und Sonstiges

Vor Antragsstellung bzw. Vertragsunterzeichnung

DFG – Sachbeihilfen, Stipendien und so weiter

Nach Bewilligung, vor Anlage des Drittmittelkontos (Fonds)

Projektskizzen – bei zweistufigen Verfahren

Keine Drittmittelanzeige notwendig

Sponsoring und Beraterverträge

Keine Drittmittelanzeige notwendig

Die Drittmittelanzeige ab sofort abrufbar und muss ab dem 24.05.2022 verwendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .

Wir danken für Ihre Zusammenarbeit.