Drittmittelanzeige

 

Vom 24. Mai 2022 an muss für die meisten Drittmittelanträge aus der medizinischen Fakultät eine Drittmittelanzeige ausgefüllt werden.

Diese dient einerseits der Verbesserung des Berichtswesens, andererseits wird Sie benötigt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang der Drittmittelgeber einen Gemeinkostenzuschuss, auch Programm- bzw. Projektpauschale oder Overhead genannt, bereitstellt. Sollte dies nicht oder nur in unzureichendem Umfang – unter 20 Prozent – der Fall sein, muss auf höherer Ebene entschieden werden, ob Sie den Antrag einreichen können.

Verwenden Sie bitte zur Anzeige das Online Formular Drittmittelanzeige.

Bei Fragen können Sie sich gerne an wenden.

Ob und wann die Drittmittelanzeige auszufüllen ist, finden Sie in der folgenden Aufstellung:

Förderung

Zeitpunkt der Drittmittelanzeige

DFG – Verbundprojekte

Vor Antragsstellung

BMBF, MKW und nationale Förderungen

Vor Antragsstellung (beachte Projektskizzen)

EU und internationale Förderungen

Vor Antragsstellung

Vereine, Stiftungen, Wirtschaft und Sonstiges

Vor Antragsstellung bzw. Vertragsunterzeichnung

DFG – Sachbeihilfen, Stipendien und so weiter

Nach Bewilligung, vor Anlage des Drittmittelkontos (Fonds)

Projektskizzen – bei zweistufigen Verfahren

Keine Drittmittelanzeige notwendig

Sponsoring und Beraterverträge

Keine Drittmittelanzeige notwendig