Drittmittelanzeige
Vom 24. Mai 2022 an muss für die meisten Drittmittelanträge aus der medizinischen Fakultät eine Drittmittelanzeige ausgefüllt werden.
Diese dient einerseits der Verbesserung des Berichtswesens, andererseits wird Sie benötigt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang der Drittmittelgeber einen Gemeinkostenzuschuss, auch Programm- bzw. Projektpauschale oder Overhead genannt, bereitstellt. Sollte dies nicht oder nur in unzureichendem Umfang – unter 20 Prozent – der Fall sein, muss auf höherer Ebene entschieden werden, ob Sie den Antrag einreichen können.
Verwenden Sie bitte zur Anzeige das Online Formular Drittmittelanzeige.
Bei Fragen können Sie sich gerne an drittmittelanzeige@ukaachen.de wenden.
Ob und wann die Drittmittelanzeige auszufüllen ist, finden Sie in der folgenden Aufstellung:
Förderung |
Zeitpunkt der Drittmittelanzeige |
---|---|
DFG – Verbundprojekte |
Vor Antragsstellung |
BMBF, MKW und nationale Förderungen |
Vor Antragsstellung (beachte Projektskizzen) |
EU und internationale Förderungen |
Vor Antragsstellung |
Vereine, Stiftungen, Wirtschaft und Sonstiges |
Vor Antragsstellung bzw. Vertragsunterzeichnung |
DFG – Sachbeihilfen, Stipendien und so weiter |
Nach Bewilligung, vor Anlage des Drittmittelkontos (Fonds) |
Projektskizzen – bei zweistufigen Verfahren |
Keine Drittmittelanzeige notwendig |
Sponsoring und Beraterverträge |
Keine Drittmittelanzeige notwendig |