Richtlinien und Buchung
- Ohne Genehmigung des Core Facility Managers und/oder Mitgliedern der Fachaufsicht dürfen keine Experimente innerhalb der Core Facility durchgeführt werden. Die Genehmigung von Experimenten wird erst erteilt, nachdem der geplante Versuch besprochen und das Ziel und die Möglichkeiten der Studie diskutiert wurden.
- Anfragen für Experimente und Gerätereservierungen können entweder telefonisch oder per E-Mail an den Core Facility Manager erfolgen. Geschulte Benutzerinnen und Benutzer können auch direkt Buchungen in den Buchungskalender eintragen.
- Trainierte Benutzer erhalten Zugang zu separaten Buchungskalendern auf der Basis von MS Outlook für die Mikroskop-Systeme und Auswertecomputer oder die in-vivo optischen Bildgebungssysteme.
- Der direkte Zugang mit „Schlüsselkarte“ zum Mikroskop-Raum wird nur Mitarbeitern der Core Facility und geschulten Benutzern gewährt und vom Manager festgelegt. Für die Verwendung der In-vivo-Bildgebungssysteme gelten die gleichen Bestimmungen.
- Voraussetzung für die Nutzung der Core Facility ist die Kenntnisnahme der Nutzerordnung inklusive der Imaging-Gebühren und der Anerkennung der Autorenschaft-Richtlinien der Medizinischen Fakultät. Bitte unterschreiben Sie das Dokument „User and PI Agreement“.
- Der Zugang zum Mikroskopraum ist nur nach Einweisung in die S1-Laborrichtlinien und die Lasersicherheitsrichtlinien erlaubt.
- Der Zugang zu den optischen In-vivo-Bildgebungssystemen ist erst nach einer Einführung in die S1-Laborrichtlinien optional Strahlenschutzrichtlinien durch eine verantwortliche Person erlaubt. Das IVIS Lumina XR erfüllt die Anforderungen an ein Vollschutz-Röntgengerät. Dennoch müssen die Nutzer eine Erklärung über Anerkennung der Strahlenschutzrichtlinien für den Einsatz des Röntgenmoduls der IVIS Lumina XR unterschreiben.
- Die Röntgenbestrahlung lebender Tiere wird nur Personen erlaubt, die über eine ausreichende Qualifikation gemäß den Röntgenrichtlinien der RWTH, RöV, verfügen.
- Die verantwortlichen Personen müssen die Laser-/Röntgensicherheitsanweisungen jederzeit befolgen!
- Für Notfälle wie Feuer gelten die üblichen Sicherheitsbestimmungen und -richtlinien, wie sie derzeit in den Räumlichkeiten des UKA gelten.
- Alle Arbeiten sollten zwischen 8 Uhr und 17 Uhr durchgeführt werden. Zu anderen Zeiten ist das Arbeiten in der Einrichtung nur mit Genehmigung des Core Facility Managers und nur für Benutzer möglich, die eine umfassende Schulung in Lasersicherheit und korrekter Verwendung der Bildgebungssysteme erhalten haben.