Die Fakultät vergibt einen Teil der Zuführung des Landes NRW nach festen Leistungskriterien, um die Erfolge der Kliniken und Institute in der Forschung zu bonifizieren.
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) NRW vergibt einen Teil der Zuführung, die jeder Standort für die Erfüllung seiner Aufgaben in Forschung und Lehre bekommt, nach Leistungskriterien.