Förderprogramm der Fakultät
Fristen zur Einreichung der Anträge
Projektanträge können unter Berücksichtigung des Merkblatts jeweils zum
30.3. und zum 30.9.
eines Jahres eingereicht werden. Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende, so ist der darauffolgende Montag der Abgabetermin.
Projekte werden immer für das darauf folgende Semester beantragt! (z.B. 30.09. - Förderung für das folgende Sommersemester)
Bei Folge- oder Wiederholungsanträgen geben Sie bitte immer die Projektnummer des vorangegangenen Antrags an.
Antragsstellung
Grundsätzlich können nur Anträge aus Kliniken, Instituten oder sonstigen Einrichtungen gefördert werden, die verwaltungstechnisch zur Medizinischen Fakultät gehören.
Ein Gutachtergremium wurde zur Auswahl der zu fördernden Projekte eingesetzt. Der Vorschlag des Gremiums wird in der Dekanatssitzung vorgelegt.
Als Grundlage für die Begutachtung dienen folgende Kriterien:
1. Darstellung der Besonderheiten und/oder des innovativen Charakters des Konzeptes (Praxisnähe, fächerübergreifender Unterricht, neue Lehr- und Lernformen, Verzahnung von Theorie und Klinik)
2. Erfolgswahrscheinlichkeit und Durchführbarkeit des Arbeitsplans und des Projektes
3. Bedarf und Umsetzbarkeit des Projektes sowie Integrationsfähigkeit und Übertragbarkeit in das Curriculum
4. Übertragbarkeit in andere Teilbereiche des Human- und Zahnmedizinstudiums
5. Kooperation mit oder von Studierenden
6. Brauchbarkeit des Evaluationskonzeptes
Bericht und Publikationen
Nach Beendigung des Projektes muss dem Studiendekan ein Bericht zur Verfügung gestellt werden. Publikationen, die aus Planung und Durchführung der Projekte entstanden sind, sind dem Studiendekan unaufgefordert zuzusenden.
Was wird gefördert?
Bei der Konzeption neuer Projekte sollen folgende Ziele berücksichtigt werden:
- Die Verstärkung des Praxis- und Patientenbezugs in der studentischen Ausbildung unter Berücksichtigung der Aachener Gegebenheiten.
- Die Unterstützung von interdisziplinären, fächerübergreifenden Lehrangeboten, die sich an der Darstellung von Zusammenhängen und/oder Krankheitsbildern orientieren. Diese sollten nach Möglichkeit mit einer Verzahnung von theoretischen Grundlagen und klinischen Aspekten einhergehen.
- Die Förderung des aktiven Lernverhaltens und die Anleitung zur selbständigen Lösung von klinischen Fällen, z.B. im Rahmen von fall-/problemorientierten Lerngruppen.
- Die Umgestaltung des vorhandenen Lehrangebotes zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Lehre.
- Die Erarbeitung von Lehrkonzepten, die moderne Medien in ihre Struktur integrieren. (Bitte vor der Antragstellung Kontakt mit dem AVMZ oder der AG elearning aufnehmen).
- Der Erwerb besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten in kleinen Gruppen im Bereich medizinisch wichtiger Gebiete, deren Vermittlung im regulären Curriculum schwach oder gar nicht berücksichtigt ist.
- Die Förderung der didaktischen Ausbildung von Dozenten/-innen und Assistenten/-innen.
Ansprechpartnerin
Leiterin Referat Studium und Lehre