Studienbeitragsersatzmittel
Fristen
Projektanträge können unter Berücksichtigung der Antragsformulare jeweils zum
30.3. und zum 30.9. eines Jahres im Studiendekanat eingereicht werden:
Postadresse: Studiendekanat, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen
Email-Adresse: studiendekanat@ukaachen.de
Bitte reichen Sie immer eine unterschriebene Version per Post und eine Datei per Email ein!
Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende, so ist der darauffolgende Montag der Abgabetermin.
Projekte werden immer für das darauf folgende Semester beantragt! (z.B. Frist 30.9. - Förderung für das kommende Sommersemester).
Bei Folge- oder Wiederholungsanträgen geben Sie bitte immer die Projektnummer des vorangegangenen Antrags an.
Ansprechpartnerin
Telefon
- work
- +49 241 80 80341
- E-Mail schreiben
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Telefon
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- +49 241 80 88875
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Vergabeverfahren Studienbeitragsersatzmittel / Qualitätsverbesserungsmittel
Die Vergabe der Projekte aus Studienbeiträgen findet an der Medizinischen Fakultät zweimal im Jahr statt. Daher sprechen wir an der Medizinischen Fakultät von zwei "Vergaberunden" pro Jahr. Aus dieser Praxis setzt sich die Benennung der Projekte zusammen: z.B.
SBE-14-1-15
steht für ein Projekt aus Studienbeitragsersatzmitteln (QVM, Qualitätsverbesserungsmittel) des Jahres 2014, eingereicht in der ersten Vergaberunde, Projektnummer 15. Über die eingereichten Anträge entscheidet die Vergabekommission Studienbeitragsersatzmittel zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (VKS) in einer oder mehreren Sitzungen. Dieses Gremium ist vom Dekanat eingerichtet worden und besteht aus fünf studentischen Mitgliedern und vier Lehrenden.
Dabei gibt es verschiedene Projekttypen: Studienbeitragsersatzmittel (SBE), AIXTRA-1/4-Dozentenstellen (Abkürzung A1/4), Lehrmittelfonds ( Abkürzung LMF) und Reisekostenfonds (Abkürzung RK). Daneben gibt es noch den Tagungsfonds über dessen Gelder Tagungen mit Lehrbezug (z.B. AMEE oder GMA-Tagung) finanziert werden können. Die Anträge an den Lehrmittelfonds und den Tagungsfonds können auch unabhängig von den Sitzungen der VKS im Umlaufverfahren bearbeitet werden und sind daher nicht an die Einreichfristen gebunden.