Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Studierende die sich an Studiengängen der Medizinischen Fakultät oder der RWTH Aachen insgesamt einschreiben möchten, die vorher bereits in einem Studiengang an der RWTH oder an anderen Universitäten eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, benötigen für die Einschreibung eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“.
Ansprechpartnerin Medizin: Annika Martens
Ansprechpartner Zahnmedizin: Annika Martens
Logopädische Studiengänge: Anne Hüsgen (ahuesgen@ukaachen.de) und Marion Grande (mgrande@ukaachen.de)
Ansprechpartnerin Biomedical Engineering: Monika Ohler (bme@ukaachen.de)
Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nimmt mindestens einen Arbeitstag in Anspruch!
Unterlagen und Informationen zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort
- Versandadresse
- Bescheinigung der vorherigen Universität/Universitäten über die dort abgelegten Leistungen / bzw. darüber, dass im Fach das jetzt studiert werden soll, kein Prüfungsanspruch verloren wurde.
- Sollte dies nicht möglich sein, dann müsste eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, dass im Fach Medizin/Zahnmedizin/Logopädie kein Prüfungsanspruch verloren wurde.
Wichtig: Sollte vorher im selben Fach eine Prüfung endgültig nicht bestanden worden sein und somit der Prüfungsanspruch verloren worden sein, dann kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.