Auswahlverfahren Zahnmedizin
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Deutsche, EU-Staatsangehörige und Bildungsinländer (= ausländische Studieninteressenten mit einem deutschen Abitur) müssen sich für Zahnmedizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART, 44128 Dortmund) bewerben.
Studieninteressenten, die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, müssen sich beim International Office der RWTH Aachen bewerben.
Studieninteressenten, die im aktuellen Jahr ihr Abitur erworben haben können sich bis zum 15. Juli für das nächste Wintersemester anmelden (Für "Altabiturienten" gilt der Stichtag 31. Mai). In Aachen kann man den Studiengang Zahnmedizin nur zum Wintersemester (d.h. Mitte Oktober) beginnen. Die Bewerbung bei hochschulSTART gilt für alle Universitäten in Deutschland, an denen man Zahnmedizin studieren kann.
Auswahlquoten Zahnmedizin:
Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst die Plätze in den sogenannten Vorabquoten (siehe Vergabeverordnung NRW) vergeben. Die verbleibenden Studienplätze werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
Abiturbestenquote: 30% der Studienplätze an die Abiturbesten (oder äquivalente Hochschulzugangsberechtigung, HZB)
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10% der Studienplätze
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH): 60% der Studienplätze
Abiturbestenquote:
Hierzu finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung.
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ):
Die 10% der Studienplätze in der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) werden mit Hilfe eines Punktesystems mit maximal 100 Punkten vergeben. Die Abitur- oder HZB-Note spielt keine Rolle. Im WS 20/21 und WS 21/22 gibt es eine Wartezeitübergangsregelung:
Im WS 20/21 wurden hier maximal 45 Punkte vergeben (drei Punkte je Wartehalbjahr ohne Studienzeiten an Hochschulen in Deutschland, maximal werden 15 Wartehalbjahre angerechnet). Im WS 21/22 werden maximal 30 Punkte vergeben (zwei Punkte je Wartehalbjahr ohne Studienzeiten an Hochschulen in Deutschland, maximal werden 15 Wartehalbjahre angerechnet).
Ab dem WS 22/23 werden keine Punkte mehr für die Wartezeit vergeben.
Die verbleibenden Punkte in der ZEQ können jeweils zur Hälfte über das Ergebnis im TMS und über eine abgeschlossene Berufsausbildung erreicht werden. Die Liste der anrechenbaren Berufsausbildungen können auf der Seite www.hochschulstart.de nachgesehen werden.
Auswahlverfahren der Hochschule - Zahnmedizin
Die 60% der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden folgendermaßen vergeben:
45% Abiturnote, 45% TMS-Testergebnis und 10% Berufsausbildung.
Auch hier findet ein Punktesystems mit maximal 100 Punkten Anwendung.
Eine Abschätzung der eigenen Chancen auf einen Studienplatz kann auf der Basis der Bewerberdaten des vergangenen Wintersemesters vorgenommen werden. Dazu steht Ihnen der D enti-Ranger zur Verfügung. Dort können Sie im Bereich „Bewerberinnen & Bewerber“ Ihre Daten eingeben um zu ermitteln, ob Sie an einer bestimmten Universität im vergangenen Jahr einen Studienplatz in Medizin bekommen hätten. Bitte beachten Sie, dass dies in kommenden Bewerbungsverfahren anders sein kann.
Informationen zum TMS-Test:
Der TMS wird von Universitäten Deutschlands mit medizinischen Fakultäten gemeinsam durchgeführt. Diese haben die ITB Consulting GmbH, Bonn, mit der Testentwicklung und –auswertung beauftragt. Der TMS wird einmal im Jahr vor Ablauf der Bewerbungsfristen bei hochschulSTART.de durchgeführt. Der genaue Termin und der Ort der Prüfung werden jeweils rechtzeitig vorher durch die TMS Koordinierungsstelle bekannt gegeben. Die Anmeldung zum TMS muss jeweils bis zum 15. Januar bei der TMS Koordinierungsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist). Die TMS Koordinierungsstelle bestimmt die Form der Anmeldung.
Zum TMS wird nur zugelassen und eingeladen, wer
1. sich frist- und formgerecht für den TMS angemeldet hat,
2. die Testgebühr, die nach einer gesonderten Gebührensatzung erhoben wird, fristgerecht entrichtet hat,
3. entweder bereits im Besitz einer allgemeinen, besonderen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ist (Altabiturientinnen und Altabiturienten) oder diese im laufenden oder darauf folgenden Schuljahr voraussichtlich erwerben wird,
4. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nach § 2 Satz 2 HVZ Deutschen gleichgestellt ist und
5. am TMS in Deutschland noch nicht teilgenommen hat.
Die Zulassung zum TMS ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllt sind. Das Testergebnis wird von der ITB Consulting GmbH, Bonn, ermittelt und den Testteilnehmerinnen und –teilnehmern mitgeteilt. Die Ermittlung und Darstellung des Testergebnisses ergibt sich aus der Anlage.
Ab 2022 wird es pro Jahr zwei TMS-Durchgänge geben – einen Durchgang im Frühjahr (jeweils im Mai) und einen Durchgang im Herbst (jeweils im November). Pro Durchgang werden zwei Termine (Samstag / Sonntag) angeboten. Ausnahme Herbst 2022: Hier sind die Test-Termine Sonntag und Montag.
Eine weitere Neuerung ist, dass der TMS zukünftig einmal wiederholt werden darf. Alle, die am TMS zum ersten Mal teilnehmen, dürfen den Test innerhalb eines Jahres wiederholen. Für diejenigen, die den TMS bereits in früheren Jahren abgelegt haben, besteht während einer zweijährigen Übergangsphase ebenfalls die Möglichkeit einer einmaligen Testwiederholung. Im Falle einer Testwiederholung werden beide TMS-Ergebnisse gültig sein – die Teilnehmer*innen können selbst entscheiden, welches Ergebnis sie für eine Bewerbung einreichen.