BAföG

 

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Förderung für Studierende ist grundsätzlich zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen.

Die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status
  • die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung
  • das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.

Für die Auslandsförderung nach dem BAföG  sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Dies gilt sowohl für Praktika als auch für Studium im Ausland.

Der Studierendenwerk Aachen hat ausführliche und studienspezifische Informationen studierendenfreundlich zum Thema BAföG gemacht.

Bitte beachten Sie, dass die Formblätter 5 (Inland) und 6 (Ausland) von den entsprechenden Koordinatorinnen der Studiengänge bearbeitet werden bzw. im Falle des Modellstudiengangs Medizin von Frau Dr. Finsterer.