Bewerbung auf einen Studienplatz

 

Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der RWTH Aachen ist zulassungsbeschränkt („hat einen Numerus Clausus“), da nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung stehen (45 Plätze).

Entsprechend erfolgt die Vergabe der Studienplätze im Rahmen eines hochschulinternen Vergabeverfahrens. Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt über RWTHonline. Nach der Registrierung und Anmeldung in RWTHonline müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. Bitte beachten Sie hierbei die Bewerbungsfristen.

Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt die Vergabe des Studienplatzes anhand der Verfahrensnote und ggfs. noch weiterer Auswahlkriterien. Beim Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie sind die zentralen Auswahlkriterien:

Das Bachelorstudium Psychologie muss an einer Hochschule absolviert worden sein, die einer Universität gleichgestellt ist (siehe § 9 Abs. 1 PsychThG). Zusätzlich muss das Studium die Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen (siehe diesbezüglich insb. Anlage 1 der PsychThApprO) erfüllen. Neben den in der Anlage 1 der PsychThApprO festgelegten Wissensbereichen werden hier verschiedene berufspraktische Einsätze (forschungsorientiertes Praktikum, Orientierungspraktikum und berufsqualifizierende Tätigkeit) verlangt. Im Vergabeverfahren können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die diese gesetzlichen Vorgaben an das Bachelorstudium Psychologie erfüllen.

Die Verfahrensnote wird auf der Grundlage des eingereichten Bachelor-Zeugnisses oder der Note im Transcript of Records berechnet. Sind alle für den Abschluss des Bachelor-Studiums notwendigen Leistungspunkte (ECTS-Punkte) erzielt worden, entspricht die Verfahrensnote der Abschlussnote des Bachelorzeugnisses. Fehlen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch Leistungspunkte gehen die fehlenden Punkte mit der Note 4 in die Berechnung der Verfahrensnote ein. Je mehr Leistungspunkte zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses fehlen, desto schlechter wird die Verfahrensnote und damit der Rangplatz bei der Bewerbung um einen Studienplatz.

Die Berechnung der vorläufigen Verfahrensnote erfolgt nach Paragraf 7 Absatz 4 der Satzung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen für das Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 3. Mai 2009 in der derzeit gültigen Fassung. Liegt bereits ein Nachweis über die endgültige Abschlussnote des Bachelorstudiengangs vor, wird diese bei der Bildung der Rangliste berücksichtigt.

Berufsrechtliche Feststellung

Bei allen Bachelorstudiengänge Psychologie muss die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen feststellen. Prüfen Sie, ob eine solche Feststellung auf Ihrem Bachelorzeugnis, dem Transcript of Records oder einem anderen eingereichten Dokument vermerkt ist. Das erleichtert die fachliche Prüfung der Bewerbungsunterlagen.

Keine berufsrechtliche Feststellung

Wenn bei Ihrem Bachelorstudium keine berufsrechtliche Feststellung erfolgt ist, müssen bei der Bewerbung Unterlagen eingereicht werden, aus denen hervorgeht, dass die berufsrechtlichen Anforderungen des PsychThG und der PsychThApprO erfüllt sind (am häufigsten im Rahmen einer Nachqualifizierung während des Bachelor-Studiums). Anhand dieser Unterlagen (siehe Musterformular im Downloadbereich) muss im Detail von der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule (z.B. Prüfungsamt) dieser Nachweis erbracht werden.