Ärztliche Basisprüfung
Frühestens nach dem 6. Semester findet eine zusammenfassende Universitätsprüfung statt:
Diese Ärztliche Basisprüfung wird zweimal jährlich, jeweils in den Semesterferien angeboten. Das Bestehen dieser Universitätsprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zum 3. Studienabschnitt.
Diese Prüfung wird, neben einer MC-Klausur, als
- Objektiv strukturiertes praktisches Examen (kurz OSPE) abgehalten.
Bei dieser Prüfungsart werden praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Sicherheit von Handlungen und das dazugehörige theoretische Hintergrundwissen in einer Kombination von mündlichen, praktischen und schriftlichen Aufgaben geprüft. Die Prüflinge passieren dabei in einem festgelegten Zeittakt eine Serie von Prüfungsstationen ('Prüfungsparcours'), an denen jeder Prüfling des gleichen Termins die gleichen vorstrukturierten Aufgaben/Fragen erhält. So ist gewährleistet, dass alle Prüflinge unter den gleichen Bedingungen geprüft werden.
Die Ärztliche Basisprüfung kann im Falle eines Misserfolgs zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen werden jeweils im Rahmen der regulären Prüfungstermine nach dem nächsten Semester angeboten. Eine bereits bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden. Das Studium im nächsten Studienabschnitt darf erst nach Bestehen der vorausgehenden Universitätsprüfung aufgenommen werden. Ein dreimaliges Nichtbestehen der Prüfung schließt endgültig vom Weiterstudium aus.
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Prüfungskoordinatorin