Famulatur
Famulaturen nach neuer zahnärztlicher Approbationsordnung (ab WS 21/22)
Die zahnärztliche Ausbildung nach der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) umfasst auch
- vier Wochen Famulatur.
§15 - Famulatur
(1) Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit auf verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern mit unmittelbarem Patientenkontakt vertraut zu machen, ohne dass die Studierenden bereits selbständig an dem Patienten oder an der Patientin tätig werden.
(2) Die Famulatur darf nur unter der Aufsicht und Leitung einer Person durchgeführt werden, die die Approbation als Zahnarzt oder als Zahnärztin besitzt und selbst an dem Patienten oder an der Patientin praktisch zahnärztlich tätig ist. Die Universität schließt mit fachlich und persönlich geeigneten Zahnärzten und Zahnärztinnen Vereinbarungen über die Durchführung der Famulatur. Als Nachweis stellt die Person, unter deren Aufsicht und Leitung die Famulatur abgeleistet wurde, dem oder der Studierenden ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11 aus.
(3) Die Famulatur ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung während der unterrichtsfreien Zeiten abzuleisten.
4) Die Famulatur ist ganztägig abzuleisten. Sie dauert insgesamt vier Wochen. Die Famulatur ist mindestens zwei Wochen bei demselben Zahnarzt oder bei derselben Zahnärztin abzuleisten.
(5) Eine im Ausland abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen der Absätze 1 bis 4 entspricht.
(6) Die Ableistung der Famulatur ist bei dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen.
Regelungen aus der Studienordnung:
Die Famulatur ist ganztägig abzuleisten. Sie dauert insgesamt vier Wochen. Die Famulatur ist mindestens zwei Wochen bei demselben Zahnarzt oder bei derselben Zahnärztin abzuleisten. Dabei sollen mindestens zwei Wochen der Famulatur in einer Allgemeinzahnärztlichen Praxis mit Kassenzulassung absolviert werden.
Die Vertragspraxen der RWTH Aachen finden Sie hier. Vertragspraxen anderer Universitäten in NRW müssen Sie auf den Seiten der entsprechenden Universitäten nachsehen.
Wir empfehlen die Famulatur ab dem 7. Semester abzuleisten, damit ein sinnvoller Einsatz in der zahnärztlichen Tätigkeit möglich ist.
Wenn die Famulatur bei einem Zahnarzt oder in einer Praxis abgeleistet werden soll, die nicht Vertragspartner der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen ist, bitten wir um frühzeitige Benachrichtigung, damit noch ein Vertrag geschlossen werden kann!