Wahlfächer

 

Die Studierenden können bis zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung aus dem Wahlfachkatalog frei wählen. Die im Wahlfach erbrachten Leistungen werden benotet. Die Note wird in das Zeugnis des Ersten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung aufgenommen.

Die Studierenden haben bis zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ein (weiteres) Wahlfach abzuleisten. Die im Wahlfach erbrachten Leistungen werden benotet. Die Note wird in das Zeugnis des Dritten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung aufgenommen.

  • Implantologie und Implantatprothetik (Klinik für Zahnärztliche Prothetik)
  • Wissenschaft und Forschung in der Kieferorthopädie (Klinik für Kieferorthopädie)
  • Hygiene, Mikrobiologie und Umweltschutz (Klinik für Zahnerhaltung)
  • Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgisches Stationspraktikum