Neue Approbationsordnung Zahnmedizin ab WS 21/22

 

Die neue Zahnmedizinische Approbationsordnung (ZApprO) ist seit dem Wintersemester 21/22 in Kraft. Das bedeutet, dass die Studierenden, die das Studium der Zahnmedizin beginnen, nach dieser neuen ZApprO studieren werden.

Struktur des Studiums:

1. Semester 1-4: naturwissenschaftliche / theoretische Grundlagen, zahnmedizinische Propädeutik, (Wahlfach)

Konzentration auf naturwissenschaftliche und theoretische Grundlagenvermittlung mit für die Zahnmedizin relevantem Inhalt

Erster Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung

2. Semester 5 und 6: zahnmedizinisch theoretische / klinische Grundlagen, Behandlungssimulation - "Phantomsemester"

Zweiter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung

3. Semester 7 bis 10: integrierte Behandlungskurse, medizinische Fächer, Querschnittsfächer, Wahlfach

Dritter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung

 

Neuerungen im Studium der Zahnmedizin

  • Ausbildung in erster Hilfe:§13, bis zur ersten zahnärztlichen Prüfung notwendig
  • Krankenpflegedienst: §14, ein Monat, bis zur ersten zahnärztlichen Prüfung notwendig
  • 4 Wochen Famulatur (minimum zwei Wochen bei demselben ZA): §15, nach der ersten zahnärztlichen Prüfung bis zur dritten zahnärztliche Prüfung)
  • Wahlfächer: §10
  • Organisation nach ECTS System