Wichtig: Im ersten Semester müssen die Studierenden der Zahnmedizin bereits ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Impfung bzgl. Masern gültig und aktuell ist und lassen Sie sich gegen Hepatitis B impfen, wenn Sie noch keinen Titer haben!
Neue Approbationsordnung Zahnmedizin ab WS 21/22
Die neue Zahnmedizinische Approbationsordnung (ZApprO) ist seit dem Wintersemester 21/22 in Kraft. Das bedeutet, dass die Studierenden, die das Studium der Zahnmedizin beginnen, nach dieser neuen ZApprO studieren werden.
Struktur des Studiums:
1. Semester 1-4: naturwissenschaftliche / theoretische Grundlagen, zahnmedizinische Propädeutik, (Wahlfach)
Konzentration auf naturwissenschaftliche und theoretische Grundlagenvermittlung mit für die Zahnmedizin relevantem Inhalt
Erster Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
2. Semester 5 und 6: zahnmedizinisch theoretische / klinische Grundlagen, Behandlungssimulation - "Phantomsemester"
Zweiter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
3. Semester 7 bis 10: integrierte Behandlungskurse, medizinische Fächer, Querschnittsfächer, Wahlfach
Dritter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
Neuerungen im Studium der Zahnmedizin
- Ausbildung in erster Hilfe:§13, bis zur ersten zahnärztlichen Prüfung notwendig
- Krankenpflegedienst: §14, ein Monat, bis zur ersten zahnärztlichen Prüfung notwendig
- 4 Wochen Famulatur (minimum zwei Wochen bei demselben ZA): §15, nach der ersten zahnärztlichen Prüfung bis zur dritten zahnärztliche Prüfung)
- Wahlfächer: §10
- Organisation nach ECTS System