Wichtig: Im ersten Semester müssen die Studierenden der Zahnmedizin bereits ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Impfungen zu Covid-19 und Masern gültig und aktuell sind und lassen Sie sich gegen Hepatitis B impfen, wenn Sie noch keinen Titer haben!
Neue Approbationsordnung Zahnmedizin ab WS 21/22
Die neue Zahnmedizinische Approbationsordnung (ZApprO) ist seit dem Wintersemester 21/22 in Kraft. Das bedeutet, dass die Studierenden, die das Studium der Zahnmedizin beginnen, nach dieser neuen ZApprO studieren werden.
Struktur des Studiums:
1. Semester 1-4: naturwissenschaftliche / theoretische Grundlagen, zahnmedizinische Propädeutik, (Wahlfach)
Konzentration auf naturwissenschaftliche und theoretische Grundlagenvermittlung mit für die Zahnmedizin relevantem Inhalt
Erster Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
2. Semester 5 und 6: zahnmedizinisch theoretische / klinische Grundlagen, Behandlungssimulation - "Phantomsemester"
Zweiter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
3. Semester 7 bis 10: integrierte Behandlungskurse, medizinische Fächer, Querschnittsfächer, Wahlfach
Dritter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung
Neuerungen im Studium der Zahnmedizin
- Ausbildung in erster Hilfe:§13, bis zur ersten zahnärztlichen Prüfung notwendig
- Krankenpflegedienst: §14, ein Monat, bis zur ersten zahnärztlichen Prüfung notwendig
- 4 Wochen Famulatur (minimum zwei Wochen bei demselben ZA): §15, nach der ersten zahnärztlichen Prüfung bis zur dritten zahnärztliche Prüfung)
- Wahlfächer: §10
- Organisation nach ECTS System