Klinische Psychologie und Psychotherapie, M.Sc.

 

Kontaktinformationen

Email:

masterpsychotherapie@ukaachen.de

 

Studiengangsbezeichnung

M. Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie

Abschlussgrad

Master of Science RWTH Aachen University (M. Sc. RWTH)

Vertiefungsrichtungen

Keine Vertiefungsrichtung

Studiengangsform

Masterstudiengang (Vollzeit)

Start des Studienbetriebs

Wintersemester 2022/23

Dauer des Studiengangs

4 Semester

Gesamtkreditpunkte

120 Credit Points (CPs)

Geplante Aufnahmezahl / Zielzahl

45 Studierende

Verantwortliche Fakultät

Medizinische Fakultät (Fakultät 10)

 

Überblick

Der neue, approbationskonforme Masterstudiengang "Klinische Psychologie und Psychotherapie" (M.Sc.) bereitet Studierende entsprechend der Vorgabe des Psychotherapeutengesetzes (§ 7 PsychThG) auf die eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende Tätigkeit in der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Versorgung vor.

Der Masterstudiengang vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse und personalen, fachlich-methodischen und sozialen Kompetenzen entsprechend dem aktuell anerkannten Stand der Psychotherapieforschung. Zugleich befähigt er, an der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren mitzuwirken sowie sich eigenverantwortlich und selbstständig weiterzubilden.

Der Masterstudiengang beinhaltet hierzu alle Inhalte, die in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO) vom 04.03.2020 (BGBl. 2020, Teil 1 Nr. 11, 448-483) als Voraussetzung für die Zulassung zur Approbationsprüfung im Masterstudium vorgeschrieben sind.

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie verleiht die RWTH Aachen den akademischen Grad Master of Science. Nach Bestehen der berufsrechtlichen Prüfung kann zusätzlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde die Erteilung der Approbation (staatliche Zulassung) als Psychotherapeutin/Psychotherapeut beantragt werden.

Das Studium befähigt insbesondere dazu,

1. Störungen mit Krankheitswert, bei denen psychotherapeutische Versorgung indiziert ist, festzustellen und entweder zu behandeln oder notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu veranlassen,

2. das eigene psychotherapeutische Handeln im Hinblick auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstregulation zu reflektieren und Therapieprozesse unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie des aktuellen Forschungsstandes weiterzuentwickeln,

3. Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität umzusetzen und dabei eigene oder von anderen angewandte Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren,

4. Patientinnen und Patienten, andere beteiligte oder andere noch zu beteiligende Personen, Institutionen oder Behörden über behandlungsrelevante Erkenntnisse zu unterrichten, und dabei indizierte psychotherapeutische und unterstützende Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären,

5. gutachterliche Fragestellungen, die insbesondere die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder der Schädigung auf der Basis einer eigenen Anamnese, umfassender diagnostischer Befunde und weiterer relevanter Informationen zu bearbeiten,

6. auf der Basis von wissenschaftstheoretischen Grundlagen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eigene psychotherapeutische Tätigkeit zu integrieren,

7. berufsethische Prinzipien im psychotherapeutischen Handeln zu berücksichtigen,

8. aktiv und interdisziplinär mit den verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen zu kommunizieren und patientenorientiert zusammenzuarbeiten.

Klinischer Praxisbezug

Ein wichtiger Aspekt des neuen, approbationskonformen Masterstudiengangs sind die umfangreichen berufspraktischen Einsätze, die in den klinischen Einrichtungen des Universitätsklinikum der RWTH Aachen und ggfs. in kooperierenden klinischen Einrichtungen unter fachkundiger Anleitung durchgeführt werden. Hierdurch bietet der Masterstudiengang ein maximal an der klinischen Praxis orientiertes Studium an.

Wissenschaftliche Fundierung und Methodenausbildung

Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen, approbationskonformen Masterstudiengangs ist die fundierte und forschungspraktisch orientierte Methodenausbildung, die die Grundlage für den kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung von Psychotherapieverfahren und ihrer empirischen Überprüfung bildet.

Zulassung zum Masterstudium Klinische Psychologie und Psychotherapie

Die Zulassung zum Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie kann nur mit einem Bachelorabschluss erfolgen, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 7 und 9 PsychThG und der PsychTh-ApprO erfüllt. Für die 45 an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen verfügbaren Studienplätze gibt es zusätzlich noch eine Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus).

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beträgt zwei Jahre. Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO).

Bewerbung auf einen Studienplatz

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral über die RWTH Aachen. Auf folgender Seite finden Sie hierzu  alle notwendigen Informationen:

Bewerbung Master - RWTH AACHEN UNIVERSITY - Deutsch (rwth-aachen.de)

Bitte beachten Sie, dass es sich um einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang handelt. Bei der Vergabe eines Studienplatzes wird aber nicht nur die Note berücksichtigt, sondern es wird auch überprüft, ob das absolvierte Bachelorstudium Psychologie die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen erfüllt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Bewerbung aufgrund fehlender fachlicher Qualifikation abgelehnt.

Noch Fragen?

Bei inhaltlichen Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an:

Berufsrechtliche Feststellung

Mit Bescheid vom 06. September 2022 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten gemäß § 9 Absatz 4 Psychotherapeutengesetz für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie festgestellt.