Studienbeirat

 

Der Studienbeirat unterstützt und berät das Dekanat und den Fakultätsrat bei der

  • Erstellung der Entwürfe für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen,
  • Durchführung von Lehrevaluationen,
  • Einrichtung neuer Studiengänge,
  • Organisation und Koordination des Studien- und Lehrangebots in den verschiedenen Studiengängen,
  • Abstimmung der verschiedenen Studiengänge,
  • Organisation der Beratung der Studierenden.

Dem Studienbeirat gehören vier Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vier Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Gruppe der Studierenden sowie die gleiche Anzahl an Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern an.

Der Studiendekan ist Vorsitzender des Studienbeirats ohne Stimmrecht.