Habilitationskommission

 

Die Medizinische Fakultät richtet eine ständige Habilitationskommission ein.

Das Nähere regelt die Habilitationsordnung.

Vorsitzender der Habilitationskommission ist der Dekan oder in seiner Vertretung der Prodekan.

Die professoralen Mitglieder des Fakultätsrates sind gleichzeitig stimmberechtigte Mitglieder der Habilitationskommission.