Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium

 

Die Fakultät bildet eine Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (Qualitätsverbesserungskommission).

Der Qualitätsverbesserungskommission gehören vier Lehrende und fünf Studierende der Fakultät an, wobei aus jeder Fachschaft mindestens eine Studierende bzw. ein Studierender stammen muss.

Vorsitzender der Qualitätsverbesserungskommission ist der Studiendekan (Lehrender mit Stimmrecht).

Beschlüsse der Qualitätsverbesserungskommission bedürfen der Mehrheit der Mitglieder des Gremiums und der Mehrheit der Stimmen der studentischen Vertreter.

Aufgabe der Qualitätsverbesserungskommission ist Erarbeitung eines Vorschlags zur Vergabe der 25% und 50% Antragsanteile der der Fakultät zugewiesenen Studienbeitragsersatz- bzw. Qualitätsverbesserungsmittel auf Basis der eingegangenen Anträge. Das Beratungsergebnis wird dem Dekanat zur Beschlussfassung vorgelegt.