Mündliche Prüfung, Druck der Pflichtexemplare
Der festgesetzte Termin wird der Doktorandin oder dem Doktoranden mindestens fünf Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt.
Die Prüfungsunterlagen werden an den Vorsitzenden der Promotionskommission verschickt.
Die Terminierung und Ladung erfolgt durch den Prüfungskoordinator, nicht durch das Promotionsbüro.
Ihre Prüfungsunterlagen liegen dem Vorsitzenden der Promotionskommission vor.
Die Dissertation ist spätestens ein Jahr nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen.
Die Vorgaben für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation können sie den Merkblättern zum Druck der Pflichtexemplare entnehmen.
Bitte beachten Sie die geänderte Titelseite (s. Muster 9) des Merkblatts zur Einreichung Dr. med.
Ab sofort stellt die Universitätsbibliothek ein Termintool zu besseren Planung der Abgaben von elektronischen und gedruckten Dissertationen zur Verfügung.
Achtung! Wenn eine oder mehr Publikationen (als Erstautor*in) die Dissertation darstellen:
Es muss immer die endgültig veröffentlichte Publikation eingebunden werden, das heißt die Pflichtexemplare können erst eingereicht werden, wenn die Publikation im Druck erschienen ist.