5. Promotion bei oder nach Auslandstudium

 

5. Studium im Ausland und keine deutsche Approbationsurkunde - Zulassung zur Promotion aufgrund eines im Ausland abgeschlossenen Studiums

5.1. Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland studiert habe und nicht die deutsche Approbation erteilt bekommen habe?

Sobald Sie einen Betreuer hier an der Medizinischen Fakultät gefunden haben, gehen Sie bitte mit Ihren Originalzeugnissen zum International Office. Das International Office befindet sich im SuperC am Templergraben. Sie benötigen eine Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zwecks Prüfung der formalen Promotionsvoraussetzungen, ausgestellt vom International Office.

Anschließend reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrem zuständigen Promotionsbeauftragten ein:

  • Original der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zwecks Prüfung der formalen Promotionsvoraussetzungen. In der Bewertung muss stehen, dass die Einschätzung auf der Basis von Originalen erfolgt ist.
  • Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Muster 8 des Merkblatts für die Zulassung zur Promotion)
  • weitere Unterlagen gemäß Muster 8
  • ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort und gegebenenfalls Geburtsland, wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind.
  • die Betreuungsvereinbarung in zweifacher Form – Original und Kopie
  • Zeugnisse – Urkunde und Prüfungszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie und ggf. Ihr Doktorvater einen Brief bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion und den gegebenenfalls zu erfüllenden Auflagen.