Habilitationszuschuss
Diese Fördermaßnahme steht nichtklinisch tätigen Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Habilitation offen.
Die Antragstellerinnen erhalten für maximal 3 Jahre:
- einen Zuschuss zum Gehalt, der zur Finanzierung von Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, Kongresskosten o. ä. verwendet werden kann; die Höhe des Zuschusses variiert je nach persönlicher Lebenssituation zwischen 300 Euro und 1.000 Euro pro Monat,
- Neu: Sach- bzw. Personalmittel in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr (nicht zur Verwendung für die eigenen Stelle).
- In dieser Förderlinie können zwei Frauen gefördert werden.
Die Antragstellerinnen nehmen automatisch am Mentoring-Programm TANDEMplusMED teil.